Zinn, Tantal, Wolfram und Gold: Neue Sorgfaltspflichten für Unternehmen

Informationen, die bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Mineralen und Metalle unterstützen

Die Europäische Union hat das Online-Portal „Due Diligence Ready!“ ins Leben gerufen, welches unter Koordination des Öko-Instituts erstellt wurde.


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Kleine und mittlere Unternehmen können sich damit auf die Sorgfaltspflichten vorbereiten, die ab dem 1. Januar 2021 verbindlich gelten. Betroffen sind Firmen, die in ihrer Lieferkette mit Zinn, Tantal, Wolfram und Gold zu tun haben.

Auf dem Online-Portal finden kleine und mittelständische Unternehmen Informationen, Tools und Schulungsmaterialien, die bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Mineralen und Metalle unterstützen.

Die Lieferkette für Minerale

Bis die Rohminerale auf den Verbrauchermarkt gelangen, sind viele Akteure beteiligt: bei der Gewinnung, dem Transport, dem Umschlag, dem Handel, der Verarbeitung, der Verhüttung, der Veredelung und dem Legieren – bis zur Herstellung sowie dem Verkauf des Endprodukts. Der Begriff „Lieferkette“ bezeichnet alle Vorgänge, Organisationen, Akteure, Technologien, Informationen, Ressourcen und Dienstleistungen, die auf dem Weg der Minerale von der Abbaustätte bis zur Einbindung in das Endprodukt für den Endverbraucher eine entscheidende Rolle spielen. (vgl. OECD DDG) Ist Ihr Unternehmen betroffen? Finden Sie es anhand eines Flussdiagramms heraus.

Was sind Sorgfaltspflichten (Due Diligence)?

Sorgfaltspflichten (engl. Due Dilligence) bezeichnen die Art, wie ein Unternehmen Risiken erkennt, managt und kommuniziert. Dazu gehören die Risiken, die das Unternehmen für andere erzeugt, und die Risiken, denen es selbst ausgesetzt ist. Sorgfaltspflichten sind ein „anhaltender, proaktiver und reaktiver Prozess“ (vgl. OECD DDG).

Die Grundlage ist die EU-Verordnung zu Mineralen aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (umgangssprachlich auch Konfliktmineralien genannt). Sie soll die Finanzierung von Konflikten durch Rohstoffe und Menschenrechtsverletzungen bei Abbau und Verarbeitung eindämmen. „Durch die Erfüllung der Sorgfaltspflicht können Unternehmen die Wahrung des Völkerrechts und der nationalen Rechtsvorschriften, einschließlich der Bestimmungen gegen den illegalen Handel mit Mineralen und der UN-Sanktionen, sicherstellen.“ (vgl. OECD DDG)

Sorgfaltspflichten (Due Diligence) in der Praxis

Die Durchführung der Due Diligence nimmt Zeit und Ressourcen in Anspruch. Wie groß der Aufwand für ein Unternehmen ist, hängt von der Größe und der Position in der Lieferkette ab sowie von deren Komplexität und deren Risikoprofil. Zudem spielt die Erfahrung beim Aufbau von Managementsystemen eine Rolle. Ein Unternehmen kann die Sorgfaltspflichten auf verschiedenen Wegen erfüllen.

  • Kleine Unternehmen haben weniger Lieferanten als größere Unternehmen, und unterhalten oft langfristige Geschäftsbeziehungen. Hier sollte es möglich sein, eine geeignete Due Diligence innerhalb eines angemessenen Zeitraums schrittweise aufzubauen.
  • Wenn Unternehmen viele Lieferanten haben, „sollten Sie in Betracht ziehen, sich einem Branchenverband anzuschließen, um Kapazitäten mit anderen Unternehmen zu bündeln und dadurch stärker agieren zu können“. Zudem sollte überlegt werden, Managementsysteme einzuführen, beispielsweise in Kombination mit einem Datenmanagementsystem, das die Erfassung und die Zusammenführung von Due-Diligence-Daten sowie die Berichterstellung unterstützt. (vgl. OECD DDG)

Die EU-Verordnung basiert auf den „OECD-Leitsätzen für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“. Diese Leitsätze zeigen Unternehmen einen fünfstufigen Prozess, in dem die Sorgfaltspflichten eingeführt, Risiken erkannt und behandelt werden können.

  • Aufbau eines soliden Unternehmensmanagementsystems.
  • Ermittlung und Bewertung von Risiken entlang der Lieferkette.
  • Gestaltung und Umsetzung einer Strategie zur Risikobekämpfung.
  • Durchführung eines unabhängigen Audits durch Dritte zu den Sorgfaltspflicht-Aktivitäten der Verhüttungsbetrieben/ Scheideanstalten.
  • Jährlicher Bericht zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette.

Behörde in Deutschland

In Deutschland wird die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) als zuständige Behörde kontrollieren, ob EU-Importeure in Deutschland die Bestimmungen der Verordnung einhalten.

Öko-Institut e.V. direkter Link zum Artikel