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Hintergrund ist die durch die Landregierung beschlossene Beendigung des aktiven Deponiebetriebes für gefährliche Abfälle (Deponieklasse III) auf der Deponie Ihlenberg zum Ende 2035.
„Der Schließungszeitpunkt stellt einen guten und sachgerechten Kompromiss dar. Er zeigt ein absehbares Ende des Deponiebetriebes am Standort Ihlenberg auf. Gleichzeitig ist er so gewählt, dass die Entsorgungssicherheit in Mecklenburg-Vorpommern und im Entsorgungsgebiet Nord-Ost auch in den kommenden Jahren nicht gefährdet wird“, unterstrich der Minister.
Im Jahr 2017 wurden rund 600.000 Tonnen an Abfällen zur Deponie Ihlenberg geliefert. Hiervon stammten rund 43% aus Mecklenburg-Vorpommern und etwa 48% aus dem Entsorgungsgebiet Nord-Ost. „Diese Zahlen machen deutlich, dass die Deponie Ihlenberg ihre Kapazitäten vorrangig für Abfalllieferungen aus Mecklenburg- Vorpommern und dem Entsorgungsraum Nord-Ost zur Verfügung stellt“, betonte Backhaus. Das bestätige auch die Annahme von gefährlichen Abfällen: Im Jahr 2017 kamen rund 272.000 Megagramm gefährliche Abfälle auf die Deponie Ihlenberg. Hiervon stammten rund 39% aus Mecklenburg‑Vorpommern und sogar rund 53% aus dem Entsorgungsgebiet Nord-Ost.
Backhaus lobte das arbeitsteilige Zusammenwirken der Bundesländer im Entsorgungsverbund Nord-Ost, wodurch Doppelstrukturen vermieden werden könnten. So verfüge Mecklenburg-Vorpommern beispielsweise nicht über Möglichkeiten zur Verbrennung oder unterirdischen Ablagerung von gefährlichen Abfällen und nutzt dafür Kapazitäten anderer Bundesländer.
Auch wenn sich die Abfallwirtschaft stetig in Richtung einer Kreislaufwirtschaft weiterentwickelt, werden wir auch künftig weiterhin Deponien benötigen, da nicht alle Abfälle wiederverwendet oder recycelt werden können, sagte Backhaus.
Deshalb müsse nun zügig entschieden werden, ob und - wenn ja - wann und wo mit einem Standortsuchverfahren für einen neuen Deponiestandort der Klasse III begonnen werden muss. Dies möchte Minister Backhaus am Rande der UMK ansprechen. Nach bisherigen Erfahrungen brauche es mindestens10 Jahre, um einen geeigneten Standort zu finden, zu genehmigen und für die Ablagerung von gefährlichen Abfällen herzurichten.
Im Anschluss an das Gespräch mit seinen Länderkollegen werde er Gespräche mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern des Landes M-V- das sind Landkreise und kreisfreien Städte – anschließen.