Geplante Strukturförderung nach Kohleausstieg

© Foto: dpa | Patrick Pleul
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Der Strukturwandel nach dem Kohleausstieg und die finanzielle Unterstützung der betroffenen Regionen war am 11. Oktober 2019 ein Schwerpunkt-Thema im Bundesrat:

nach intensiver Debatte nahmen die Länder ausführlich Stellung zu dem vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Strukturstärkung.


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Zusätzliche Verstärkung statt Umschichtung

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung den Strukturwandel in den Kohleregionen unterstützen will. Er bittet aber darum, die dafür bis 2038 erforderlichen Haushaltsmittel in vollem Umfang als zusätzliche Verstärkung zur Verfügung zu stellen, nicht durch Umschichtungen aus bereits bestehenden Programmen. Denn dies ginge zu Lasten anderer Regionen und gefährde das Ziel, gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, warnt der Bundesrat.

Verbindlichkeit gefordert

Er mahnt zudem größere Verbindlichkeit der angekündigten Maßnahmen an: Die gegenwärtigen Formulierungen im Gesetzentwurf ließen erhebliche Abweichungen von der Zielmarke 40 Milliarden Euro zu. Statt der im Gesetzentwurf definierten Obergrenzen für die Unterstützung der Braunkohlereviere und Steinkohlestandorte bedürfe es daher eindeutiger Zielgrößen, die verbindlich festgeschrieben werden.

Sondervermögen unerlässlich

Der Bundesrat fordert die Einrichtung eines Sondervermögens „Strukturhilfefonds Braunkohle“. Aus diesem könnten die Mittel des Bundes von gut 2 Milliarden Euro jährlich bis zum Jahr 2038 verbindlich, transparent, bedarfsgerecht und überjährig bereitgestellt werden. Er biete die notwendige Planungssicherheit für die Braunkohle-Länder und führe zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands.

Auswahl bei den Ländern

Welche Unterstützungsmaßnahmen strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken - je nach landesspezifischen Gegebenheiten - erhalten, sollten die Länder auswählen. Denn diese sind primär für die regionale Entwicklung zuständig, betont der Bundesrat. Er verlangt eine entsprechende Klarstellung im Gesetzestext.

Was die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung möchte die durch den Kohleausstieg wegfallende Industrie und den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen kompensieren und neue Chancen für eine nachhaltige Wirtschaft mit hochwertiger Beschäftigung eröffnen. Das Inkrafttreten des geplanten Gesetzes ist an ein rechtskräftiges Kohleausstiegsgesetz gekoppelt.

Nach Regionen aufgeteilt

Der Entwurf sieht bis zum Jahr 2038 ein Gesamtvolumen von bis zu 40 Milliarden Euro vor:

Für besonders bedeutsame Investitionen erhalten die Braunkohlereviere vom Bund Finanzhilfen bis zu 14 Milliarden Euro. 43 Prozent davon entfallen auf das Lausitzer Revier (davon 60 Prozent für Brandenburg, 40 Prozent für Sachsen), 37 Prozent auf das Rheinische Revier und 20 Prozent auf das Mitteldeutsche Revier (davon 60 Prozent für Sachsen-Anhalt und 40 Prozent für Sachsen).

Sie können von den Ländern genutzt werden, um dort in wirtschaftsnahe Infrastruktur, öffentlichen Nahverkehr, Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder Umweltschutz und Landschaftspflege zu investieren.

Förderung strukturschwacher Standorte

Zudem sind Hilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt mit einem Volumen von 1,09 Milliarden Euro geplant. Förderfähig sind zudem Wilhelmshaven, Unna, Hamm, Herne, Duisburg, Gelsenkirchen, Rostock, Saarlouis und Saarbrücken.

Direktförderung durch den Bund

Mit 26 Milliarden Euro unterstützt der Bund die betroffenen Regionen direkt - zum Beispiel durch Ausbau der Infrastruktur für den Schienen- und Straßenverkehr sowie die Ansiedlung zahlreicher Forschungseinrichtungen. In Bundeseinrichtungen sollen bis zum Jahr 2028 bis zu 5.000 Arbeitsplätze erhalten oder neu geschaffen werden.

Empfehlungen der Kohlekommission

Der Regierungsentwurf soll die Empfehlung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ umsetzen, die diese im Frühjahr 2019 vorgelegt hatte.

Bundestag entscheidet

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun über die Bundesregierung an den Bundestag. Dieser entscheidet, ob er die Anliegen der Länder aufgreift. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes stimmt der Bundesrat dann noch einmal abschließend über den Bundestagsbeschluss ab. Das Gesetz bedarf der Zustimmung der Länder, um in Kraft treten zu können.

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