Information aus den VRR-Gremien

VRR beschließt Förderkatalog 2020 mit 89 Infrastrukturvorhaben

89 Investitionsvorhaben mit einem Zuwendungsvolumen von rund 75 Millionen Euro wurden vom Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) grundsätzlich förderfähig erachtet:


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Der VRR-Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 26. September den jährlichen Förderkatalog mit Maßnahmen zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW einstimmig beschlossen. Wie auch in den Vorjahren hatte der VRR Anfang dieses Jahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum aufgefordert, Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Nahverkehrsinfrastruktur anzumelden, die im kommenden Jahr begonnen werden können.

Insgesamt werden verbundweit 89 Investitionsmaßnahmen mit einem Fördervolumen in Höhe von rund 75 Millionen Euro in den Förderkatalog des VRR aufgenommen. Nun sind die Kommunen und Verkehrsunternehmen aufgefordert, prüffähige Finanzierungsanträge zu fertigen und Baurecht herzustellen, um eine zügige bauliche Umsetzung der Projekte zu gewährleisten.

Die Bewilligung an die antragstellende Gemeinde oder das Verkehrsunternehmen erfolgt nach Festsetzung der endgültigen Zuwendungshöhe. Diese wird durch die zuwendungstechnische Prüfung der konkreten Finanzierungsanträge ermittelt. Danach können die Bauvorhaben vor Ort beginnen. Das Zuwendungsvolumen für sämtliche 89 Maßnahmen ist durch die Förderkatalogaufnahme gesichert.

Wie im Vorjahr lag der Fokus bei den Anmeldungen im Halltestellenausbau. Rund 50 Prozent der Zuwendungen (ca. 36 Millionen Euro) sind zur Herstellung der Barrierefreiheit von Bus- und Straßenbahnhaltestellen vorgesehen.

Zur Stärkung des ÖPNVs werden durch den Bau von modernen Zentralen Omnibusbahnhöfen und Bus-Verknüpfungspunkten sowie die Schaffung von weiteren P&R-Anlagen mit ca. 750 neuen Stellplätzen mit digitaler Beleggraderfassung und B&R-Anlagen mit 1175 Stellplätzen (DeinRadschloss) rund 19 Millionen Euro investiert. In Digital- und Telematik-Vorhaben fließen rund 7 Millionen Euro.

Informationen zur Beschlussvorlage und den Förderkatalog 2020 finden Sie unter: https://zvis.vrr.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=6109

Zum Hintergrund

Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr kann nach § 12 ÖPNV-Gesetz NRW Fördergelder für verkehrliche Verbesserungen im ÖPNV zweckgebunden an Kreise, Städte und Gemeinden, öffentliche Verkehrsunternehmen weiterleiten. Maßnahmen zur verkehrlichen Verbesserung werden im sogenannten Förderkatalog gesammelt, der jährlich vom Verwaltungsrat des VRR beschlossen wird. Dazu werden zu Beginn eines Kalenderjahres alle Kommunen und Verkehrsunternehmen im Verbundraum angeschrieben, ihre Investitionsvorhaben anzumelden. Gefördert werden insbesondere kommunale Bauvorhaben, die einen wesentlichen verkehrlichen Nutzen aufweisen und den barrierefreien Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr ausweiten.

Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR direkter Link zum Artikel