Gebühr im Notifizierungsverfahren
Die Verbringung von Abfällen in das europäische Ausland erfordert die Durchführung eines abfallrechtlichen Notifizierungsverfahrens, soweit die verbrachten Abfälle nicht in der „Grünen Liste“ aufgeführt sind. Die dafür entstehenden Kosten werden in Form von Verwaltungsgebühren erhoben. Das VG Düsseldorf hat sich kürzlich in einem Beschluss mit der Frage der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsgebühren befasst, die anhand der Menge des zu genehmigenden Abfalls bemessen wurden (vom 28.05.2019, Az.: 17 K 9985/18).
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