Elektro-Gesetz: Gelegenheit zum Umsteuern jetzt nutzen

Es muss zu grundlegenden Veränderungen kommen, sonst können die Sammelziele für Elektro(alt)-Geräte in Deutschland nicht erreicht werden

Dieses Fazit wurde auf der jüngst in Bonn stattgefundenen Jahrestagung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung gezogen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Dabei kritisierte der bvse die Aktivitäten der kommunalen Unternehmen, die im Ergebnis nicht zum gewünschten Ziel führen.

Deshalb forderte bvse-Präsident Bernhard Reiling auf der Mitgliederversammlung seines Verbandes in Bonn, dass zukünftig auch die zertifizierten Erstbehandlungsanlagen als Annahmestellen zugelassen werden. Dass die kommunale Seite auf diesen Vorstoß bisher ablehnend reagiert habe, bezeichnete er als enttäuschend.

Auch Bernhard Jehle, Vorsitzender des Fachverbandes Schrott, E-Schrott und Kfz-Recycling, sieht in der Einbindung der Erstbehandlungsanlagen eine sinnvolle Weiterentwicklung des Elekto-Gesetzes (ElektroG).

Jehle wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die Qualität der Sammlung bei kommunalen Wertstoffhöfen vielfach nicht ausreichend sei. Das betreffe sowohl die zerstörungsfreie Altgeräte-Annahme und Weitergabe, wie auch das Lithiumbatterien-Problem.

Er beklagte, dass die Unternehmen der Branche zunehmend mit Bränden zu kämpfen hätten, die aufgrund nicht sachgerechter Separierung der Lithiumbatterien bei der Erfassung entstehen.

Der bvse fordert daher, dass in der Novelle des ElektroG eine Rügemöglichkeit gegenüber Kommunen eingebaut werden soll, sofern die Altgeräte nicht rechtskonform bereitgestellt werden. Außerdem plädierte Jehle in Bonn dafür, dass batteriebetriebene Altgeräte in einer Gruppe zusammengefasst werden. Zusätzlich werde man gemeinsam mit anderen Verbänden einen Leitfaden zur sachgerechten Erfassung von Lithium-Batterien erarbeiten, der sich explizit an die Kommunen richten soll.

"Wir haben es bei der Lithiumbatterie mit einem Problem zu tun, dass tendenziell immer größer wird. Das Engagement von Kommunen, aber auch von den Herstellern im Rahmen ihrer Produktverantwortung muss daher deutlich größer werden. Die Recyclingbetriebe dürfen hier nicht für Risiken geradestehen, die sie letztlich nicht verursacht haben", erklärte Bernhard Jehle.

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. direkter Link zum Artikel