Aufhebung von 12 Wasserschutzgebieten in fünf Landkreisen

Das Fortbestehen dieser Wasserschutzgebiete ist nicht mehr erforderlich

In den Landkreisen Oder-Spree, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark, Prignitz und Spree-Neiße werden insgesamt 12 Wasserschutzgebiete durch eine von Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger unterzeichnete Rechtsverordnung aufgehoben.


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Das Umweltministerium setzt damit die Modernisierungsstrategie zur Schutzgebietskulisse für die Trinkwasserversorgung konsequent fort. Die Achte Verordnung über die Aufhebung von Wasserschutzgebieten wird im Gesetz- und Verordnungsblatt, Teil II, am 12. September veröffentlicht und tritt am 13. September in Kraft.

online unter: https://landesrecht.brandenburg.de

Das Ministerium überprüft, neben der Neufestsetzung, nach und nach die Erforderlichkeit von Wasserschutzgebieten, die nach DDR-Recht festgesetzt worden sind und aufgrund der Überleitungsregelung des Paragraphen 15 Absatz 4 Brandenburgisches Wassergesetz fortgelten.

Die zu den aufgehobenen Wasserschutzgebieten gehörenden Wasserwerke beziehungsweise Fassungsanlagen wurden allesamt bereits stillgelegt oder dienen nicht mehr der öffentlichen Versorgung. Sie sind auch zukünftig nicht zur öffentlichen Wasserversorgung vorgesehen. Gründe hierfür sind Verschleiß der Anlagen, Unwirtschaftlichkeit und Grenzwertüberschreitungen.

Die öffentliche Wasserversorgung der betroffenen Gebiete ist in allen Fällen durch andere Wasserwerke in ausreichender Menge und beanstandungsfreier Qualität gesichert.

Das Fortbestehen dieser Wasserschutzgebiete ist nicht mehr erforderlich. Mit ihrer Aufhebung fallen auch die Verbote und Nutzungseinschränkungen weg. Hiermit werden die betroffenen Gemeinden und Grundstückseigentümer deutlich entlastet. Die Gemeinden erlangen Planungssicherheit für zukünftige Nutzungen der nun von Verboten und Einschränkungen befreiten Flächen.

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) des Landes Brandenburg direkter Link zum Artikel