Alkoholverbot am Platz der deutschen Einheit ein Jahr verlängert

Alkoholverbot

Wie Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz mitteilt, wird das Alkoholverbot im Bereich des Platzes der deutschen Einheit bis zum 31. August 2015 um ein weiteres Jahr verlängert.


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Der Konsum von alkoholischen Getränken ist damit weiterhin innerhalb der Begrenzungen durch Faulbrunnenplatz, Schwalbacher Straße bis zur Einmündung am Platz der deutschen Einheit, Platz der deutschen Einheit, Bertramstraße, Bismarckring zwischen Bertramstraße und Bleichstraße, Bleichstraße bis zur Schwalbacher Straße, sowie der Helenenstraße von der Einmündung in die Bleichstraße bis zur Hausnummer 15 verboten.

„Die bisherige Praxis der Anwendung einer Allgemeinverfügung zum Verbot des Alkoholkonsums im Bereich des Platzes der deutschen Einheit hat sich in den vergangenen Jahren bewährt“, so Franz. „Die Umgestaltung im Zuge des Neubaus der Sporthalle haben den Charakter des Platzes zwar verändert, in den umliegenden Bereichen ist die Aufrechterhaltung des Alkoholverbots jedoch weiterhin notwendig.“ Die erhoffte weitere Entspannung der Situation in diesem Bereich durch die Einrichtung eines Cafés auf dem Faulbrunnenplatz tritt durch Probleme bei der Projektrealisierung mittelfristig noch nicht ein.

Das Alkoholverbot ist ein wichtiger Baustein des kürzlich vom Ordnungsamt gestarteten Aktionsschwerpunktes Westend. Im Rahmen dieses neuen Schwerpunktes hat das Ordnungsamt bereits mit der Intensivierung der Maßnahmen gegen rücksichtsloses Verhalten im Straßenverkehr, aber auch gegen Müllsünder und zum Beispiel das unerlaubte Zustellen der Gehwege mit Tischen, Werbeständern oder Waren begonnen.

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