ELER-Mittel für den Küstenschutz

Antwort auf die mündliche Anfrage: Weshalb verzichtet Niedersachsen auf ELER-Mittel für den Küstenschutz?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Dr. Stefan Birkner, Jörg Bode, Jan-Christoph Oetjen, Horst Kortlang und Hillgriet Eilers (FDP) geantwortet.


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 Die Abgeordneten hatten gefragt:

Im Entwurf des Programms für den Ländlichen Raum in Niedersachsen und Bremen für die EU-Förderperiode 2014 bis 2020 heißt es: „Die Umsetzung des Instruments ‚Küstenschutz‘ trägt zur Abwehr von Naturkatastrophen und zur Erhöhung der Sicherheit an den Küsten und den fließenden oberirdischen Gewässern im Tidegebiet gegen Überflutung und Landverluste durch Sturmfluten und Meeresangriff bei. Es erhöht die Leistungsfähigkeit der Küstenschutzanlagen und damit die Sturmflutsicherheit in der Küstenregion, indem vor allem bislang zu niedrige Schutzdünen, Haupt- und Schutzdeiche sowie abgängige Sperrwerke den Erfordernissen angepasst werden. Diese Einrichtungen schützen die Bevölkerung und ihre Sachgüter sowie die landwirtschaftlichen Produktionsflächen vor Überflutungen und dienen somit der nachhaltigen Verbesserung der ländlichen Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen. Das Instrument wird nur in Bremen angeboten“.

Gleichzeitig ist in dem Entwurf zu lesen: „Für Bremen wird das Instrument ‚Küstenschutz‘ codiert unter 5.1 über den ELER fortgesetzt. Niedersachsen setzt beim Küstenschutz aus finanztechnischen Gründen ausschließlich nationale Mittel der GAK ein“.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Weshalb verzichtet das Land Niedersachsen auf Mittel für den Küstenschutz aus dem EU-Fonds ELER?
  2. Welche finanztechnischen Gründe liegen vor, dass Niedersachsen ausschließlich nationale Mittel der GAK für den Küstenschutz einsetzt?
  3. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass ein Verzicht auf ELER-Mittel den Küstenschutz in Niedersachsen verbessert?

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkungen:

Der Küstenschutz gehört zu den Aufgaben, die für die Gesamtheit des Staates bedeutsam sind und im Rahmen einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern gefördert werden. Die angemessene Finanzausstattung des Küstenschutzes als vorsorgende Maßnahme der Risikoprävention zählt für die Landesregierung damit zu ihren Kernaufgaben. Dieses dokumentiert sich im Haushaltsplan 2014 und in der Mittelfristigen Finanzplanung.

Die Küstenschutzmaßnahmen der vergangenen Jahrzehnte haben dazu beigetragen, dass es seit Langem zu keinen nennenswerten Schäden an den Deichen oder gar zu größeren Überflutungen der niedersächsischen Küstenregion gekommen ist. Mit den auch in den kommenden Jahren in Niedersachsen zur Verfügung stehenden Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie dem seit 2009 geltenden Sonderrahmenplan für Folgen des Klimawandels, aus dem zusätzlich bis zum Jahre 2025 jährlich bis zu 10 Mio. Euro zur Verfügung stehen, ist das Land finanziell auch zukünftig gut aufgestellt.

Im Zusammenhang mit dem Risikomanagement in der Landwirtschaft kommt dem Küsten- und Hochwasserschutz eine besondere Bedeutung zu. Entsprechend den Vorgaben der EU-Verordnungen und der inhaltlichen Ausrichtung der Landespolitik war die EFRE-Förderung auf 5 Schwerpunkte zu konzentrieren, innerhalb derer der Küstenschutz nicht zu berücksichtigen war. Im ELER-Programm werden die Querschnittsziele „Nachhaltigkeit“, „Innovation“ und „Klimaschutz/Anpassung an den Klimawandel“ bei der - wegen der begrenzten finanziellen Mittel - notwendigen Prioritätensetzung maßnahmeübergreifend eine stärkere Berücksichtigung erfahren. In diesem Zusammenhang soll die Maßnahme Hochwasserschutz im ELER-Programm mit ca. 45 Mio. Euro an EU-Mitteln ausgestattet werden und damit gegenüber der vorigen Förderperiode eine deutliche Erhöhung erfahren. Die nationale Finanzierung für den Küstenschutz soll aus Mitteln der GAK erfolgen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

  • Zu 1: Die jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aus dem Rahmenplan und dem Sonderrahmenplan der GAK ermöglichen die Umsetzung von Küstenschutzprojekten auf einem hohen und nahezu bedarfsgerechten und realisierbaren Niveau. Durch die Konzentration der Mittel aus dem ELER-Fonds auf den Hochwasserschutz im Binnenland knüpft die Landesregierung gleichermaßen an ihre Zielsetzung an, den Folgen des Klimawandels zu begegnen. Gleichzeitig wird dadurch die Kürzung von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe aus vergangenen Jahren, die seinerzeit zu Lasten des Hochwasserschutzes umgesetzt wurde, zu einem wesentlichen Teil kompensiert.
  • Zu 2: Auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
  • Zu 3: Eine fortlaufende Verbesserung des Küstenschutzes wird durch die jährlichen Bauprogramme unter Einsatz der Haushaltsmittel des Rahmenplans und des Sonderrahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe sichergestellt. Aus welchem „Finanztopf“ die Baumaßnahmen letztlich finanziert werden, ist lediglich eine finanztechnische Frage. Entscheidend ist die absolute Höhe des Haushaltsvolumens, das zur Bewältigung der Aufgabe eingesetzt wird..
  • Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen und die Antwort zu der Frage 1 verwiesen.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz direkter Link zum Artikel