Wissenswertes und Sonstiges
Gießen - 17.07.2014

RP-Arbeitsschützer geben Tipps für die Arbeit im Freien, auch Arbeitgeber sind gefordert

Wer bei heißem Sommerwetter im Büro sitzt wünscht sich hin und wieder einen Arbeitsplatz an der frischen Luft. Aber gerade im Baugewerbe, welches im Sommer Hochkonjunktur hat, kann das Arbeiten im Freien nicht zu unterschätzende Schwierigkeiten mit sich bringen.

Hohe Temperaturen und Sonneneinstrahlung sind oft eine Belastung für Arbeitnehmer. Besonders gefährlich wird es, wenn die UV-Strahlung der Sonne längere Zeit auf ungeschützte Haut trifft. Dies kann zu krankhaften Hautveränderungen führen. Wie das Regierungspräsidium (RP) Gießen mitteilt, erkranken in Deutschland bereits jedes Jahr mehr als 10.000 Menschen an bösartigem Hautkrebs.

Für das künstliche Bräunen in Sonnenstudios hat der Gesetzgeber bereits im Jahr 2011 mit dem Erlass der UV-Schutz-Verordnung auf die alarmierenden Zahlen reagiert. Die Verordnung enthält strenge Grenzwerte für künstliche UV-Strahlung und detaillierte Regelungen für das Betreiben von Sonnenstudios. Für den Schutz vor natürlicher UV-Strahlung hingegen gibt es noch keine vergleichbaren Bestimmungen. „Arbeitgeber sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet festzulegen, welche Schutzmaßnahmen bei der Arbeit notwendig sind“, erläutert Holger Lehnhardt, RP-Arbeitsschutzexperte und weiß: „Die beste Maßnahme trifft der Arbeitgeber, wenn er dafür sorgt, dass die Haut der Beschäftigten möglichst wenig Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist“. Dies könne entweder dadurch geschehen, dass der Arbeitsplatz in den Schatten verlegt, oder – wenn dies nicht möglich sei – möglichst viel Haut mit Kleidung bedeckt werde. Moderne Mikrofasertextilien seien hierfür gut geeignet. Sie leiten Körperschweiß nach außen ab, was eine kühlende Wirkung hat. Für unbedeckte Körperstellen sollte eine Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor verwendet werden. Möglich sei es aus Arbeitsschutzgründen auch, den Beginn der Arbeit vorzuverlegen, damit möglichst wenig Arbeitszeit in die heißen Nachmittagsstunden fällt. Auch Anzahl und Länge der Pausen sollte der Arbeitgeber den hochsommerlichen Verhältnissen anpassen.

„Während der Flüssigkeitsbedarf an normalen Tagen etwa zwei Liter beträgt, kann es bei Arbeiten im Hochsommer durchaus notwendig sein, mehr als das Doppelte zu trinken“, empfiehlt Lehnhardt. Er rät zu Mineralwasser oder ungesüßten isotonischen Getränken, die möglichst nicht eiskalt getrunken werden sollten. Verlorene Flüssigkeit und Mineralstoffe würden auf diese Weise dem Körper wieder zugesetzt. Lehnhardt erläutert: „Der Arbeitgeber ist zwar nicht verpflichtet, Getränke zu stellen, trotzdem findet man immer mehr Unternehmen, in denen dies auf freiwilliger Basis geschieht“. Oft helfe es schon, wenn dafür gesorgt werde, dass die Beschäftigten am Arbeitsplatz Getränke ohne Umstand kostengünstig erwerben könnten.

Für Fragen zum Schutz der Beschäftigten bei sommerlichen Arbeiten im Freien sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz allgemein ist in Mittelhessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig. Die Fachleute der Arbeitsschutz-Dezernate sind erreichbar unter der Rufnummer 0641 / 303-0 oder per E-Mail unter der Adresse poststelle-afasgi@rpgi.hessen.de.

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Regierungspräsidium Gießen
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