Erreichung der Energiewende-Ziele

EU-Rechnungshof, Ministerpräsidentenkonferenz und Expertenkommission fordern höhere Anstrengungen zur Erreichung der Energiewende-Ziele

„Deutschland und Europäische Union drohen ihre Ausbauziele im Bereich der Erneuerbaren Energien bis 2020 zu verfehlen“, kommentiert Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), den Prüfbericht des Europäischen Rechnungshofs.


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Der Bericht zeigt auf, wie die EU und die Mitgliedsstaaten bei der Erreichung der für 2020 gesetzten Ausbauziele vorangekommen sind. Deutschland und sieben andere Staaten müssen aus Sicht der Rechnungsprüfer den Zubau deutlich erhöhen, um die verbindlichen Zusagen noch einhalten zu können.

Der Europäische Rechnungshof zeigt sich skeptisch, ob die EU ihre Zielsetzung von 20 Prozent Erneuerbarer Energie-Anteil überhaupt erreichen wird; auch das 2030-Ziel könne verfehlt werden. Der BEE hatte in den letzten Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass die nationale Zielerreichung von 18 Prozent Erneuerbare-Energien-Anteil am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020 gefährdet sei. „Die Bundesregierung sollte bei ihren anstehenden klima- und energiepolitischen Entscheidungen die Kritiken des Europäischen Rechnungshofs und der Energiewende-Expertenkommission berücksichtigen und das Tempo der Energiewende wieder deutlich erhöhen“, so Peter.

Der Europäische Rechnungshof empfiehlt den Ländern zusätzliche Anstrengungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu unternehmen. Dazu gehören unter anderem die Beseitigung von Hindernissen wie restriktiven Raumordnungsvorschriften, langwierigen Verwaltungsverfahren und Unzulänglichkeiten der Stromnetze. Gefordert wird auch eine Erhöhung der Ausschreibungsmengen. „Es gilt jetzt bestehende Hemmnisse und Ausbaudeckel zu beseitigen“, fordert Peter. So sollen schnellstmöglich die Ausbaukorridore deutlich nach oben angepasst werden. Darüber hinaus können mittels einer CO2-Bepreisung zusätzliche ökonomische Anreize für die Zielerreichung geschaffen werden. Auch das sich in der Ressort-Abstimmung befindliche Gebäudeenergiegesetz (GEG) solle einen Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele leisten.

Für einen ambitionierteren Ausbau Erneuerbarer Energien sprach sich gestern auch die Ministerpräsidentenkonferenz aus: Demnach sollten die Ausschreibungsmengen über alle Erneuerbaren Energieträger zur Erreichung des Erneuerbare-Energien-Ziels von 65 Prozent im Jahr 2030 erhöht werden.

Die Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ vertritt in ihrer gestrigen Stellungnahme ebenfalls die Auffassung, dass es nicht als gesichert gelten kann, dass Deutschland sein verpflichtendes EU-Ziel einhalten wird. Hierfür sei der verlangsamte Ausbau im Stromsektor verantwortlich, der die unzureichende Entwicklung im Wärme- und Verkehrssektor nicht mehr kompensieren kann.

Die Expertenkommission setzt sich zudem dafür ein, das Abgaben- und Umlagensystem zu ändern und schlägt einen sektorenübergreifenden CO2-Preis vor. Simone Peter betont angesichts des Expertenberichts sowie der heutigen Debatte im Bundesrat: „Nur mit einer angemessenen CO2-Bepreisung können Preissignale ihre Wirkung für den Klimaschutz entfalten. Die CO2-Bepreisung sollte aufkommensneutral gestaltet werden. Zugleich sollten Hemmnisse für die Sektorenkopplung reduziert werden, damit der Markt eine stärkere Rolle bei Energiewende und Klimaschutz spielen kann.“

Zum Download

Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs „Wind- und Solarenergie für die Stromerzeugung: um die EU-Ziele zu erreichen, sind erhebliche Anstrengungen nötig“

Stellungnahme der Expertenkommission zum Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) direkter Link zum Artikel