Änderung der Verpackungsverordnung

Die Bundesregierung kann die Verpackungsverordnung in Kraft setzen

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 der Änderung der Verpackungsverordnung zugestimmt, die Schlupflöcher im Bereich der sogenannten Eigenrücknahme von Verpackungen durch Unternehmen schließen soll.


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Die Bundesregierung kann die Verordnung damit in Kraft setzen.

In einer begleitenden Entschließung weisen die Länder jedoch darauf hin, dass die Novelle lediglich akute Schwachstellen der Verpackungsverordnung abstellt. Sie halten es daher für erforderlich, dass die Bundesregierung binnen der nächsten sechs Monate den Entwurf eines Wertstoffgesetzes zur Ablösung der Verpackungsverordnung vorlegt. Ziel müsse es sein, Verpackungen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen verbraucherfreundlich und möglichst einfach gemeinsam zu erfassen und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.

Mit der Änderung der Verpackungsverordnung soll die Möglichkeit für Unternehmen gestrichen werden, Zahlungen an duale Systeme zurückzuverlangen, wenn sie nachweislich die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zurücknehmen und auf eigene Kosten einer Verwertung zuführen. Nach Darstellung der Bundesregierung ist der Wettbewerb auf Ebene der dualen Systeme nämlich teilweise durch Missbrauch und Umgehung einzelner Regelungen verzerrt, was das Erfassungssystem insgesamt zu destabilisieren drohe. Ziel der Verordnung ist es daher, die Fehlentwicklungen zu beenden und faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten zu schaffen.

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