Bundesrat billigt EEG-Reform

BDE: Umwelt- und Energiepolitik in Gleichklang gebracht

Der Bundesrat hat heute die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gebilligt. Damit ist es Bund- und Länderkammer unter großem Zeitdruck gelungen, eine europarechtskonforme Novellierung des EEG zu vollziehen.


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Auch wenn nicht allen Hinweisen der Kreislaufwirtschaft Rechnung getragen worden ist, begrüßt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., dass die Recyclingwirtschaft von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren kann. Damit würdigen Bundesregierung und Parlamente die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für den Klima- und Ressourcenschutz. Nach dem neuen EEG sind Unternehmen, die sich mit der Rückgewinnung sortierter Werkstoffe beschäftigen, berechtigt, Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage zu stellen.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Es wäre industrie- und umweltpolitisch widersinnig gewesen, ausgerechnet diejenigen Unternehmen von der Begrenzung der EEG-Umlage auszunehmen, deren Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz besonders groß ist. Die Politik hat mit der grundsätzlichen Aufnahme der Recyclingindustrie in die Liste der begünstigten Unternehmen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene klargestellt, dass sie Energie- und Umweltpolitik als zwei Seiten einer Medaille versteht.“

Nachdem auch EU-Wettbewerbskommissar Almunia angekündigt hat, die EU-Kommission werde mit einer positiven Entscheidung auf die Notifizierung reagieren, kann die EEG-Novelle planmäßig zum 1. August in Kraft treten.

BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. direkter Link zum Artikel