Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung soll erhöht werden

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 11. Juli 2014 das Gesetz zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gebilligt. Es kann damit Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden.


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Mit dem Gesetz ist die grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abgeschlossen. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung stetig zu erhöhen. Zugleich soll die Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre durchbrechen und so den Anstieg der Kosten für Stromkunden begrenzen. Das Gesetz enthält auch die neuen Rabatt-Regelungen für stromintensive Unternehmen bei der Ökostrom-Umlage.

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