Power-to-Gas-Projekte bleiben vorerst weiterhin von Netzentgelten befreit.

Statement von Katherina Reiche, VKU-Hautgeschäftsführerin, zur Rücknahme der Änderung im NABEG

Power-to-Gas-Projekte bleiben vorerst weiterhin von Netzentgelten befreit. Eine entsprechende Änderung im Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) wird zurückgenommen. Das hatte das Bundeswirtschaftsministerium bestätigt.


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Dazu Katherina Reiche, VKU-Hauptgeschäftsführerin:

„Mit der wachsenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen werden die Unterschiede zwischen Stromangebot und -nachfrage weiter zunehmen. Power-to-Gas kann dazu beitragen, Schwankungen auszugleichen und zudem die Sektorkopplung voranzubringen. Es liegt an der Politik, dieses Potenzial durch geeignete Anreize zu erschließen.

Power-to-Gas-Anwendungen, die sich in der Entwicklung befinden, dürfen nicht in der Beschleunigungsphase ausgebremst oder regulatorisch noch vor Erreichen der Marktreife in die Unwirtschaftlichkeit gedrängt werden. Wir begrüßen die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, Power-to-Gas-Projekte vorerst weiterhin von den Netzentgelten zu befreien. Gleichwohl ist die Befreiung von Power-to-X-Anwendungen von Netzentgelten nur ein Zwischenschritt. Es muss perspektivisch darum gehen, für Technologien, die für die Sektorkopplung prädestiniert sind, einen Marktrahmen zu schaffen. In einem geeigneten Marktrahmen könnten Technologien in Bezug auf ihre Emissionsreduktion miteinander konkurrieren. Dazu braucht es generell eine umfassende Reform aller Entgelte und Umlagen. Zu begrüßen ist die vom BMWi angekündigte Erarbeitung einer umfassenden Power-to-X- und Wasserstoffstrategie. Eine solche Strategie hatte die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ bereits in ihren Empfehlungen angeregt."

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) direkter Link zum Artikel