Minister Dulig zum Straßenbau im Freistaat:

„Wir gehen das Thema Straßenbau beherzt an“

Die Erhaltung der sächsischen Straßeninfrastruktur und deren Leistungsfähigkeit ist einer der wichtigsten verkehrspolitischen Handlungsschwerpunkte des Freistaates.


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Insbesondere das bestehende Staatsstraßennetz soll erhalten und verbessert werden. Seit dieser Legislaturperiode verfolgt die Regierung das Ziel Erhalt vor Ausbau, Ausbau vor Neubau.

„In Sachsen hat sich das Straßennetz mit Beginn der 90er Jahre grundlegend geändert – fast sämtliche Straßen mussten von Grund auf saniert oder neugebaut werden. Nach rund 20 Jahren sind dann viele Straßen zyklisch wieder für eine Sanierung reif. Doch viele Jahre wurde der Fokus stets auf teure Neubaumaßnahmen gelegt und der Erhalt von Straßen vernachlässigt. Inzwischen besitzt der Freistaat ein dichtes weit verzweigtes Netz, dessen Erhaltung und der bestandsnahe Ausbau mehr denn je im Fokus unserer Politik stehen“, so Verkehrsminister Martin Dulig.

Die aktuelle Zustandserfassung zeigt deutlich, dass der Erhaltungszustand der Staatsstraßen im Freistaat unbefriedigend ist. Derzeit sind 43,5 Prozent des Staatsstraßennetzes der schlechtesten Straßenzustandsklasse zuzuordnen. Insgesamt befinden sich etwa 63 Prozent des Staatsstraßennetzes in einem Erhaltungszustand, der das unmittelbare Einleiten von Erhaltungsmaßnahmen bzw. von verkehrsbeschränkenden Maßnahmen oder mindestens die Planung mittelfristig vorzusehender Maßnahmen erfordert. Verkehrsgefährdende Straßen gibt es allerdings keine.

Dulig weiter: „Wir haben als Regierung bereits gegengesteuert und den Kurs geändert – mit der vor einem Jahr beschlossenen Ausbau- und Erhaltungsstrategie für sächsische Staatsstraßen haben wir die Erhaltung primär in den Mittelpunkt gelegt. Dennoch lässt sich der bestehende Sanierungsstau, der Berg der abzuarbeiten ist, nicht innerhalb kürzester Zeit beseitigen.“

Im Vorfeld der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen, bedarf es immer der Abstimmung mit den regionalen Partnern (Kommunen, Kreisen…). Dabei gilt es etwa zu klären, welche Möglichkeiten der Verkehrsführung bestehen, ob Bautätigkeiten Dritter zu beachten/einzubeziehen sind (z.B. Bau/Verlegung von Wasser-, Abwasserleitungen, Telekommunikationskabel usw.) und ob die dafür erforderlichen Finanzierungen aller Beteiligten stehen – etwa ob Kommunen einen gültigen Haushalt haben.

Allein aus Gründen der Verkehrsführung ist davon auszugehen, dass in einer Bausaison nur etwa fünf Prozent des Netzes einer Straßenklasse (Staatsstraßen) mit Bautätigkeit belegt werden können. Nur so kann eine ausreichende Leistungsfähigkeit für die Verkehrsführung im verbleibenden Netz gewährt werden. Ansonsten sind zumutbare Umleitungsstrecken (Länge/Dauer) nicht garantiert – würden Schulbusse verspätet, Wege zur Arbeit nur noch schwer zumutbar sein.

Kritik beim Thema Straßenbau gibt es derzeit sowohl auf Landesebene, als auch auf kommunaler Ebene. Insbesondere auch in Bezug auf die Finanzierung. Für den Staatsstraßenbau stehen im Doppelhaushalt 2019/2020 je 98 Millionen Euro zur Verfügung. Im Rahmen des Haushaltsverfahrens wurden die ursprünglich vom SMWA beantragten und benötigten Mittel für den Staatsstraßenbau für die Jahre 2019 und 2020 um insgesamt 20 Millionen Euro reduziert.

Minister Dulig: „An dieser Stelle muss deutlich gesagt werden, dass wir in dieser Legislaturperiode als Regierung eindeutige Schwerpunkte gesetzt haben: Wir investieren in diesem Doppelhaushalt Milliarden Euro in das Personal und die Ausstattung, in die Bekämpfung des Lehrermangel und den flächendeckenden Breitbandausbau. Wir haben als Staat im Sinne der Bürgerinnen und Bürger Prioritäten gesetzt, in den Themenfeldern, welche wir uns als primär zu lösende Aufgabe gestellt haben. Auch als Staat kann man jeden Euro nur einmal ausgeben.“

Die derzeitigen Haushaltsmittel im Straßenbau reichen aus, um die bereits begonnenen Maßnahmen fortzuführen und die Straßen den Verkehrsbedürfnissen entsprechenden Zustand zu bauen, zu unterhalten und zu erweitern.

Außer den kürzlich vom Finanzministerium an uns übertragenen Resten in Höhe von 8 Millionen Euro stehen nun noch weitere Gelder bereit, um Winterschäden und dringliche Ausbau- und Erhaltungsmaßnahmen insbesondere im Erzgebirgskreis durchzuführen (z.B. S271 zwischen Tellerhäuser und Oberwiesenthal und S211/207 Neuhausen). Darüber hinaus ist das Ziel, alle im Bauprogramm geplanten Baumaßnahmen in diesem Jahr auch zu beginnen.

„Die Unterhaltung und Instandsetzung der Staats- und Bundesstraßen erfolgt seit einigen Jahren durch die Landkreise in eigener Verantwortung. Die Landkreise erhalten dafür pauschale Gelder des Freistaates bzw. des Bundes zur eigenen Verwendung und Prioritätensetzung. Die jetzige Situation einzig auf unterlassene Erhaltungsmaßnahmen des Freistaates zu schieben, ist wenig zielführend. Ich halte nicht viel davon, jetzt ein Schwarze-Peter-Spiel zu beginnen“, so Dulig.

Auch im Bereich des kommunalen Straßenbaus ist die Situation angespannt, trotz einer Rekordsumme von rund 360 Millionen Euro, die in diesem Jahr für den Erhalt von Straßen, Brücken und Radwegen in kommunaler Hoheit zur Verfügung stehen. Rund 109 Millionen Euro davon stehen für die Bewilligung von Einzelmaßnahmen und ca. 12 Millionen Euro für die Förderung von Radverkehrsanlagen zur Verfügung. Rund 60 Millionen Euro wurden den Kommunen und Landkreisen bereits als sogenannte Instandsetzungs- und Erneuerungspauschale bereitgestellt. Damit können die Landkreise und Kommunen eigenverantwortlich Maßnahmen bestimmen und bereits seit Jahresanfang mit dem Bau beginnen. Von den 429 dazugehörigen Festsetzungsbescheiden wurden bereits rund 400 durch die zuständige Bewilligungsbehörde (Landesamt für Straßenbau und Verkehr) erlassen. Neu- und Änderungsbescheide wurden bereits in Gesamthöhe von rund 132 Mio. Euro versandt. Die Bewilligungsbehörde arbeitet mit Hochdruck an der weiteren Bescheiderstellung.

Die Mittel werden auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die „Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger“ (RL KStB) ausgereicht. Prioritär werden in 2019 Maßnahmen, für die bereits in 2018 ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ausgesprochen wurde, Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, Gemeinschaftsmaßnahmen mit der Straßenbauverwaltung, Radverkehrsanlagen sowie verkehrswichtige Straßenmaßnahmen gefördert.

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