Mehr Mobilität durch neue Tickets

SchulwegTickets mit Freizeitnutzen vorgestellt

Durch ein neues SchulwegMonatsTicket mit Freizeitnutzen bekommen Schüler in Hamm ab dem kommenden Schuljahr mehr Mobilitätsmöglichkeiten: Das Ticket kann ab April online beantragt werden.


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Das neue SchulwegMonatsTicket mit Freizeitnutzen für Schülerinnen und Schüler wird ab dem kommenden Schuljahr 2019/20 alternativ zum bisherigen SchulwegMonatsTicket angeboten. Die Einführung des neuen Tickets basiert auf einem Beschluss des Rates der Stadt Hamm. Das neue Schulwegticket mit Freizeitnutzen umfasst alles, was das "alte" SchulwegMonatsTicket kann – und bietet noch einiges mehr. Es gilt im ganzen Stadtgebiet und kann rund um die Uhr genutzt werden. Zusätzlich kann noch eine Nachbarregion gewählt werden, für die das Ticket ebenfalls außerhalb der Schulzeiten gilt.

Voraussetzung für das neue Ticket ist – wie bisher schon für das SchulwegMonatsTicket – ein Anspruch nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW. Für die zusätzlichen Freizeitmöglichkeiten wird unter Umständen ein Eigenanteil fällig. Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII müssen generell keinen Eigenanteil aufbringen. Für alle anderen liegt der Eigenanteil bei 10 Euro für das 1. Geschwisterkind und 5 Euro für das 2. Kind. Ab dem 3. Kind wird kein Eigenanteil erhoben. Der Eigenanteil wird zudem halbiert, wenn Leistungen nach dem SGB II, Wohngeldgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Bundesversorgungsgesetz und nach § 6a Bundeskindergeldgesetz bezogen werden.

Um das neue Schulwegticket mit Freizeitnutzen erhalten, muss ein Antrag beim Amt für schulische Bildung der Stadt Hamm gestellt werden. Das gilt auch, wenn bereits das "alte" Ticket ohne Freizeitnutzen vorhanden war. Schüler, die das "alte" Ticket behalten wollen, müssen nur einen neuen Antrag zum kommenden Schuljahr stellen, wenn sich die Anspruchsvoraussetzungen ändern (z. B. Schulwechsel, Wohnortwechsel).

Beide Tickets können ab Montag, 1. April 2019, unter www.hamm.de/schulwegticket beantragt werden. Daneben liegen Anträge in Papierform in den Sekretariaten vor. Weitere Informationen werden in den Schulen in Form eines Flyers verteilt und können online unter www.hamm.de.schulweg abgerufen werden.

Schüler, die nicht anspruchsberechtigt nach der Schülerfahrkostenverordnung sind, können ein neues SchülerTicket für das Stadtgebiet Hamm mit dem gleichen Freizeitnutzen für 29 Euro pro Monat erwerben – das bedeutet eine Ersparnis von 44 Prozent im Vergleich zum bisherigen Angebot. Das neue SchülerTicket wird als Abonnement bei den Stadtwerken Hamm beantragt. Nähere Informationen hierzu bieten die Stadtwerke unter www.stadtwerke-hamm.de an.

Eine Übersicht der unterschiedlichen Angebote:

bisher: SchulwegMonatsTicket ohne Freizeitnutzen

  • ohne Eigenanteil
  • gültig von Wohnung zur Schule
  • nutzbar nur zur Schulzeit

neu: Schulwegticket mit Freizeitnutzen

  • mit Eigenanteil
  • gültig in ganz Hamm
  • nutzbar rund um die Uhr
  • zusätzlich Fahrmöglichkeit ab 14 Uhr sowie ganztägig samstags, sonntags, an Ferien- und Feiertagen in eine Nachbarregion (z.B. Münster oder Dortmund)
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