Regelung zum Führerscheinumtausch ab heute in Kraft

Die grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine sollen bis 2033 in die EU-Kartenführerscheine umgestellt werden

Nachdem das Thema Führerscheinumtausch in den vergangenen Wochen für Unsicherheit gesorgt hat, informiert die Stadtverwaltung Braunschweig durch die vorliegende Pressemitteilung über die entsprechende Rechtsgrundlage.


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Die grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine sollen staffelweise bis 2033 in die EU-Kartenführerscheine umgestellt werden. Grundlage dafür bilden die vom Bundesrat beschlossenen und ab dem 19. März 2019 geltenden Regelungen zum vorgezogenen Führerscheinumtausch. Die Stadtverwaltung Braunschweig informiert über die vom Bundesrat beschlossene Regelung, weil sie die vor Ort umsetzende Behörde ist.

Durch die Einführung einer stufenweisen Umtauschpflicht soll sichergestellt werden, dass bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.

Personen mit Papierführerschein

Sämtliche Umtauschfristen ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Übersicht. Betroffen sein werden zunächst nur die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Ein Umtausch ist für sie ab sofort möglich, sie haben jedoch bis zum 19. Januar 2022 Zeit dafür.

Die Geburtsjahrgänge vor 1953 sind von der vorgezogenen Umtauschpflicht zunächst ausgenommen. Ihre Führerscheine müssen erst bis zum 19. Januar 2033 umgestellt werden.

Personen mit Kartenführerschein

In der zweiten Staffelung sind Personen betroffen, die einen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten unbefristeten Kartenführerschein besitzen. Hier beginnt die gesetzliche Umtauschfrist aber erst zum 19. Januar 2026.

Umtausch auch jetzt schon möglich

Braunschweigerinnen und Braunschweiger, die ihren alten Führerschein schon jetzt umtauschen wollen, obwohl für sie keine Frist unmittelbar ansteht, können dies in der Führerscheinstelle der Stadt Braunschweig, Porschestraße 5, auch jetzt schon tun. Allerdings soll die gestaffelte Umtauschfrist die benötigte Vorlaufzeit für die Führerscheinstelle ermöglichen, sodass die Zusatzaufgabe auch bewältigt werden kann. Zudem ist zu beachten, dass alle neu ausgestellten Führerscheine, auch die umgetauschten, die zuvor unbefristet gültig waren, künftig nur noch 15 Jahre gültig sind und dann wieder neu beantragt werden müssen.

Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
  • gültiger Personalausweis / Reisepass / elektronischer Aufenthaltstitel etc.
  • biometrisches Lichtbild
  • gegebenenfalls Karteikartenabschrift (von der auswärtigen Behörde, welche den letzten Führerschein ausgestellt hat)
  • ggf. ärztliches und augenärztliches Gutachten (bei Umtausch der Klasse 2 bzw. der Klasse 3 für Fahrzeugkombinationen über 12 t nach Vollendung des 50. Lebensjahres)
  • Gebühr 24 Euro (kann in besonderen Fällen abweichen)

Informationen zum Pflichtumtausch, den Antragsvordruck sowie die Öffnungszeiten und einen Link zur möglichen Terminreservierung findet man im städtischen Internetauftritt unter dem folgenden Link www.braunschweig.de/fuehrerscheinstelle.

Bei der Rechtsgrundlage handelt es sich um die Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anlage 8e zu § 24a Abs. 2 S. 1 FeV).

Stadt Braunschweig direkter Link zum Artikel