Energiespar-Tipp im Januar vom Landratsamt Enzkreis

Richtiges und ausreichendes Lüften kann Schimmelbildung in Räumen vermeiden. Darauf weist das Energie- und Bauberatungszentrum hin. Bild: www.co2online.de
Richtiges und ausreichendes Lüften kann Schimmelbildung in Räumen vermeiden. Darauf weist das Energie- und Bauberatungszentrum hin. Bild: www.co2online.de

Fünf Irrtümer über das richtige Lüften

In gleichem Maß wie die Außentemperatur sinkt, steigt der Wunsch nach einem behaglichen Raumklima. Dazu gehören neben Wärme auch ausreichend frische Luft und die richtige Luftfeuchtigkeit.


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Kochen, Wäsche trocknen, Zimmerpflanzen und nicht zuletzt der menschliche Körper setzen große Mengen Feuchtigkeit in Form von Wasserdampf frei. „Die feuchte, warme Raumluft muss jedoch unbedingt ersetzt werden. Geschieht dies nicht mehrmals am Tag, kann es zu Schimmelbildung kommen“, macht Björn Ehrismann, Leiter der Kommunalberatung im Energie- und Bauberatungszentrum Pforzheim/Enzkreis (kurz: ebz.) deutlich und klärt einige Irrtümer in Sachen richtiges Lüften auf.

Irrtum 1: „Durch Kipplüften bekomme ich permanent frische Luft und somit den besten Effekt für den Wohnkomfort“

Während des Sommerhalbjahres ist das kein Problem. Im Winter jedoch geht beim Kipplüften viel Wärme verloren, es wird quasi direkt ins Freie geheizt. Raumoberflächen kühlen unnötig aus. Zudem steigt sogar das Risiko der Schimmelbildung, da sich Feuchtigkeit in der Fensterleibung niederschlägt. Besser ist es, die Fenster mehrmals am Tag für einige Minuten so weit wie möglich zu öffnen (Stoßlüftung) und davor die Heizungsventile zuzudrehen. Wenn gegenüberliegende Fenster und Türen geöffnet werden und per Durchzug quergelüftet wird, geht es noch schneller.

Irrtum 2: „Ein Gebäude und seine Wände müssen atmen“

Etwaige Ritzen und Leckagen in der Gebäudehülle sind ungeeignet, um den notwendigen Luftaustausch herbeizuführen. Regelmäßiges Lüften ist unverzichtbar. Wichtig ist es jedoch, zwischen Möbeln und der Außenwand am besten zehn Zentimeter Platz zu lassen, damit sich hier keine Feuchtigkeit stauen kann. An ungedämmte Außenwände sollen möglichst keine Schränke und große Bilder angebracht werden. Lehmputz und Lehmfarbe nehmen Feuchtigkeitsspitzen der Raumluft auf, puffern diese ab und setzen diese auch wieder frei. Dies wirkt sich sehr positiv auf das Raumklima aus, ersetzt jedoch richtiges Lüften nicht.

Irrtum 3: „Bei Nebel und Regen ist die Luft zu feucht, um zu lüften“

Auch wenn es draußen feucht oder nass ist, muss man nicht aufs Lüften verzichten. Nachdem die Luft im Innenraum nach dem Lüften wieder erwärmt ist, nimmt sie überschüssige Feuchtigkeit problemlos auf, da wärmere Luft mehr Feuchtigkeit halten kann.

Irrtum 4: „Alle Räume sollten gleich viel gelüftet werden“

Es gibt besondere Feuchtigkeitsquellen wie Pflanzen, Duschen, Kochen und Wäsche trocknen. Während des Duschens oder Badens sollte die Badtür geschlossen sein; anschließend sollten die Fliesen abgetrocknet und der Raum kräftig gelüftet werden. Auch für die Küche sowie für Wasch-, Bügel- und Trockenräume ist eine gute Lüftung wichtig. Kellerräume sollten eher im Winter gelüftet werden, weil dann die einströmende Luft Feuchtigkeit aufnehmen kann. Ein Hygrometer hilft dabei, die Luftfeuchtigkeit zu messen und im Blick zu behalten. Diese sollte laut Ehrismann zwischen 40 und 65 Prozent liegen.

Irrtum 5: „In luftdichten Gebäuden oder Passivhäusern darf man die Fenster gar nicht mehr öffnen“

Es ist richtig, dass wärmegedämmte Gebäude eine besonders aktive und durchdachte Lüftungsstrategie erfordern. Die Zeitintervalle zwischen dem Lüften sollten kürzer sein. Wer eine sichere, komfortable Alternative sucht, für den kann eine moderne Lüftungsanlage das Richtige sein. In einem Passivhaus dürfen die Fenster geöffnet werden, sie müssen es jedoch nicht, da der Luftaustausch über einen Lüftungsschacht und einen Wärmetauscher erfolgt.

Weitere Tipps und Auskünfte zum gesunden, energiesparenden und komfortablen Wohnen gibt es beim Energie- und Bauberatungszentrum Pforzheim/Enzkreis (ebz). Es ist telefonisch unter 07231 39-713600 oder per Mail an info@ebz-pforzheim.de zu erreichen. Die persönlichen Beratungszeiten sind Dienstag und Donnerstag von 15 bis 18 Uhr und nach individueller Vereinbarung. 

Landratsamt Enzkreis