Neues Gleichstellungsgesetz für Hamburg: Gleichstellung ist ein Gewinn für alle

Senat will im öffentlichen Dienst mehr Frauen in Führungs- und Spitzenfunktionen

Der Senat setzt sich weiter für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung ein. Er hat heute den Entwurf des Hamburgischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst beschlossen und der Hamburgischen Bürgerschaft zur Beratung zugeleitet. Wichtige Ziele für den Senat sind mehr Frauen in Führungs- und Spitzenfunktionen und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


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„Gleichstellung ist ein Gewinn für alle. Dem Senat ist eine gerechte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen wichtig. Da muss der Staat als Arbeitgeber mit gutem Beispiel vorangehen. Wir wollen mehr Entwicklungschancen für Frauen, gerade auch in Führungs- und Spitzenfunktionen und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie – für Frauen wie für Männer. Das neue Gleichstellungsgesetz sorgt für mehr Verbindlichkeit und Klarheit. Es bietet eine gute Grundlage, die Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst in den kommenden Jahren voranzubringen", sagte Justiz- und Gleichstellungssenatorin Jana Schiedek.

Das künftige Gesetz betrifft alle rund 80.000 Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg sowie rund 57.000 Beschäftigten der öffentlichen Unternehmen. Es soll das bisherige Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 1991 ablösen.

Folgende zentrale Neuerungen enthält der Gesetzentwurf:

1. Beide Geschlechter im Blick, aber Frauenförderung bleibt geboten
Zukünftig werden nicht nur Frauen sondern beide Geschlechter in den Blick genommen: Anknüpfungspunkt für gleichstellungspolitische Maßnahmen ist die Zugehörigkeit zum unterrepräsentierten Geschlecht. Diese liegt vor, wenn der Frauen- oder Männeranteil weniger als 40 % beträgt. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Bewerberinnen und Bewerber vorrangig zu berücksichtigen, wenn sie dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören. Davon werden qualifizierte Frauen profitieren. Denn auch wenn es in den vergangenen Jahren gelungen ist, den Frauenanteil an Führungspositionen auf rund 39% zu steigern: Bei den Spitzenfunktionen der B-Besoldung liegt der Frauenanteil erst bei 17%.

2. Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Der Gesetzentwurf verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Sie ist ein Schlüssel, um die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen. Führung in Teilzeit kann einen Karriereweg für Frauen und Männer mit Familienaufgaben ebnen. Deswegen sollen alle Arbeitsplätze, auch diejenigen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, in Zukunft in Teilzeit ausgeübt werden können. Führen als Tandem – als eine Sonderform von Teilzeitführung – ist eine weitere Möglichkeit, wie Beispiele in der hamburgischen Verwaltung zeigen. Das Gesetz stellt klar, dass Teilzeitbeschäftigten die gleichen Chancen zur beruflichen Entwicklung einzuräumen sind wie Vollzeitbeschäftigten. Die Rückkehr aus familienbedingter Beurlaubung wird dadurch erleichtert, dass die Beschäftigten bei der Stellenbesetzung vorrangig zu berücksichtigen sind.

3. Aufgaben und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten werden präzisiert
Alle Behörden müssen künftig Gleichstellungsbeauftragte bestellen. Bisher erfolgte dies auf freiwilliger Basis. Der Gesetzentwurf regelt die Rechte und Aufgabenbereich der Gleichstellungsbeauftragten und das Verfahren zu ihrer Bestellung im Einzelnen. Die Gleichstellungsbeauftragten werden verbindlich an die Leitungen ihrer Häuser angebunden. Ihre Aufgabe ist es, die Anwendung dieses Gesetzes zu unterstützen, zu fördern und zu begleiten. Dabei sind sie nicht weisungsgebunden. Maßnahmen, die den Zielen des Gleichstellungsgesetzes zuwiderlaufen, können die Gleichstellungsbeauftragten beanstanden.
Künftig können auch Männer Gleichstellungsbeauftragte werden. Allerdings müssen wegen der noch bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen in vielen Bereichen mindestens die Hälfte der Gleichstellungsbeauftragten einer Behörde von Frauen gestellt werden.

4. Konkrete Vorgaben für die Gleichstellungspläne
Der Gesetzentwurf konkretisiert und standardisiert die Anforderungen an die Gleichstellungspläne der Behörden der Hamburgischen Verwaltung. In den alle vier Jahre neu zu erstellenden Gleichstellungsplänen sind die Personalstruktur zu analysieren, Zielvorgaben festzulegen (z.B. Frauenanteil in Führungspositionen) und darauf aufbauende Maßnahmen zu formulieren, mit denen sie ihre Ziele erreichen wollen.

5. Erweiterung auf öffentliche Unternehmen
Nach dem Gesetzentwurf sollen die Regelungen des Gleichstellungsgesetzes nicht nur für die öffentliche Verwaltung, sondern auch für private Unternehmen gelten, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg mehrheitlich beteiligt ist. Damit wird die Gleichstellung auch in öffentlichen Unternehmen vorangebracht.

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