Sammler illegal unterwegs

Ulmer Haushalte werden mit Flugblättern zur Sperrmüllbereitstellung aufgerufen
Im Ulmer Stadtgebiet sind wieder illegale Wertstoffsammler unterwegs. Ulmer Haushalte werden mit Flugblättern zur Sperrmüllbereitstellung aufgerufen. Diese Woche wurden Flugblätter im Stadtteil Eselsberg verteilt.


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Diese Sammlung ist verboten. Denn Straßensammlungen müssen angemeldet und genehmigt werden. Da der Sammler offensichtlich weiß, dass er keine Genehmigung bekommen würde, ist auf dem Flugblatt weder Name noch Telefonnummer zur Kontaktaufnahme vorhanden.

Die illegalen Sammlungen sind reine Rosinenpickerei. Gesammelt werden nur Wertstoffe, die auf dem Markt Erlöse bringen. Wertstoffe, mit denen kein Geld zu verdienen ist, werden stehen gelassen oder, wenn sie mitgenommen werden, häufig illegal entsorgt.

Werden die Wertstoffe wie Schrott, Papier, Kunststoffe und auch Holz auf dem Recyclinghof entsorgt, helfen die Erlöse die Abfallgebühr konstant zu halten. Im Jahr 2013 erreichten die Einnahmen aus Wertstoffen eine Summe von 1,3 Mio. Euro. Fehlen diese Wertstoffe, vor allem Schrott und Papier, müsste jeder Ulmer rein rechnerisch 10 Euro mehr für seine Abfallentsorgung zahlen. Außerdem entstehen Kosten durch nicht oder falsch entsorgte Abfälle. Diese müssen aufgeräumt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Kosten dafür zahlen indirekt auch wieder die Allgemeinheit.

Von den ökologischen Auswirkungen, aufgrund unsachgemäßer Entsorgung ganz zu schweigen. Daher die klare Empfehlung der EBU: "Nutzen Sie die Angebote der Stadt zur Entsorgung Ihres Sperrmülls. Den können Ulmer Bürger kostenlos zu den 7 Recyclinghöfen bringen oder von der Sperrmüllabfuhr der EBU abholen lassen. Auch die kostenlose Blaue Tonne der Stadt trägt indirekt zu niedrigen Abfallgebühren bei und eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle ist sichergestellt. Denn bei den EBU handelt es sich um einen Entsorgungsfachbetrieb der sich jährlich einem Audit durch externe Prüfer unterzieht." Wertstoffe werden auch durch gemeinnützige und karitative Vereine gesammelt. Diese Sammlungen sind angemeldet und auf den Flugblättern stehen Name und Ansprechpartner der Organisation.

Und der illegale Abfallsammler? Die Bürgerdienste und die EBU sind informiert. Sollte der Sammler ermittelt werden, droht ihm ein empfindliches Bußgeld im vierstelligen Bereich.

Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU) direkter Link zum Artikel