Neuregelung für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gibt es neue Regelungen.

Darunter fallen zum Beispiel Säuren, Lösemittel, Reinigungsmittel und Heizöl – Stoffe, mit denen Gewerbetreibende, Landwirte und auch Privatleute umgehen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Seit dem 1. August 2017 ist die bundesweit geltende "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) in Kraft, die die Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern ersetzt hat.

Die wichtigsten Regelungen sind:

Die Anlagen müssen nun von anerkannten Sachverständigen regelmäßig überprüft werden, nicht durch Fachbetriebe. Die Überprüfungen richten sich nach verschiedenen Faktoren. Dazu zählen Lage in oder außerhalb eines Wasserschutzgebietes, ober- oder unterirdische Anlage, Art des wassergefährdenden Stoffes, Fassungsvermögen.

Die Errichtung oder wesentliche Änderung prüfpflichtiger Anlagen muss der Betreiber beim Kreis Viersen als Untere Wasserbehörde mindestens sechs Wochen vorher schriftlich anzeigen

Die Eigenverantwortung der Betreiber ist gestiegen. Das bedeutet: Sie sind dafür verantwortlich, bei Fehlfunktionen und Betriebsstörungen unaufgefordert Maßnahmen zur Abhilfe zu treggen, bis hin zur Abschaltung

Verstöße gegen die Regelungen und Pflichten können Bußgelder nach sich ziehen

Weitere Informationen zu der Verordnung gibt das Amt für Technischen Umweltschutz und Kreißstraßen des Kreises Viersen unter der Telefonnummer 02162 / 39 – 1242.

Auf den Internetseiten der Sachverständigenorganisationen und Fachbetriebe gibt es ebenfalls weitere Informationen. Unter folgendem Link findet sich der Text der Verordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/awsv/

Entsprechende Vordrucke zur Anzeige von Errichtung oder wesentlicher Änderung einer prüfpflichtigen Anlage stehen auf der Homepage des Kreises Viersen unter folgenden Links zur Verfügung.

Gewerbliche und landwirtschaftliche Anlagen:

Private Heizölanlagen:

Kreis Viersen