Appell der Wasserbehörde:

Verzicht auf die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern

Aufgrund der geringen Niederschläge und der hohen Lufttemperaturen in den vergangenen Wochen sind die Wasserstände in den Fließgewässern im Landkreis Rastatt auf kritische Niedrigwasserwerte gesunken. Nach den Wettervorhersagen ist weiterhin nicht mit ergiebigen Regenfällen zu rechnen.


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Einzelne lokale Schauer werden kaum die niedrige Wasserführung in den Fließgewässern entspannen. Die geringe Wasserführung und die hohen Wassertemperaturen bedeuten Stress für Fische und aquatische Kleinlebewesen und erschweren deren Lebensbedingungen. Führen die Bäche nicht ausreichend Wasser wird zudem die Selbstreinigungskraft der Gewässer vermindert. Die Wasserbehörde weist darauf hin, dass es seit der Änderung des Wassergesetzes in 2014 keinen Eigentümer- und Anliegergebrauch von Gewässern mehr gibt. Die Benutzung des Gewässers darf nur als Gemeingebrauch erfolgen. Demnach ist das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen und die Entnahme für Zwecke der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau in geringen Mengen nur erlaubt, wenn dadurch keine nachteiligen Veränderungen der Gewässereigenschaften, keine wesentliche Verminderung der Wasserführung und keine andere Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu erwarten sind. „Diese Besorgnis ist leider an zahlreichen Fließgewässern im Landkreis eingetreten“, so Wolfgang Hennegriff, Leiter des Umweltamtes. Das Umweltamt appelliert daher an die Verantwortung jedes Einzelnen, auf die Entnahme von Wasser aus den Fließgewässern zu verzichten. Die Wasserbehörde weist weiter darauf hin, dass das Aufstauen von Fließgewässern und die Entnahme von größeren Wassermengen mit Elektro- oder Motorpumpen grundsätzlich wasserrechtlich erlaubnispflichtig sind. Die Wasserentnahme mit solchen technischen Hilfsmitteln ist ohne wasserrechtliche Erlaubnis verboten.

Landratsamt Rastatt direkter Link zum Artikel