Agrarsubventionen konsequent mit Schutz der Trinkwasserressourcen verbinden

BDEW zum Direktzahlungen-Durchführungsgesetz: Auszahlung von Subventionen konsequent an Umweltschutzauflagen knüpfen

In der kommenden Sitzungswoche wird der Deutsche Bundestag abschließend über das so genannte Direktzahlungen-Durchführungsgesetz beraten. Das Gesetz soll im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union die finanzielle Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe ab 2015 in Deutschland neu regeln.


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Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert, in diesem Gesetz die Auszahlung von landwirtschaftlichen Subventionen konsequent an Umweltschutzauflagen zu knüpfen: "Gerade für den Gewässerschutz und damit für den Schutz unserer Trinkwasserressourcen ist es wichtig, Belastungen aus der Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten und nach Möglichkeit immer weiter zu reduzieren. Derzeit ist leider das Gegenteil der Fall: Die Wasserversorger müssen in einigen Regionen Deutschlands mit immer aufwändigeren Maßnahmen eingreifen und unerwünschte Rückstände aus dem Rohwasser beseitigen, damit die gewohnt hohe Qualität des Trinkwassers gewährleistet ist", sagte Martin Weyand, BDEW- Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser heute in Berlin.

Landwirte müssen, um bestimmte Subventionen zu erhalten, fünf Prozent der von ihnen genutzten Flächen als so genannte ökologische Vorrangflächen für den Natur- und Ressourcenschutz ausweisen. Der BDEW fordert, auf diesen Flächen den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln zu verbieten.

Mit Blick auf die Nitratbelastung und die Pestizidbelastung von Gewässern in bestimmten Regionen Deutschlands müsse das Vorsorge- und Verursacherprinzip gestärkt werden. Das zeige auch der letzte Nitratbericht der Europäischen Kommission, in dem Deutschland bei der Gewässerbelastung eher schlecht abschneidet. "Der BDEW fordert zudem die konsequente Einhaltung und Kontrolle der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft und eine entsprechende Reduzierung der Vollzugsdefizite im landwirtschaftlichen Fachrecht", so Weyand. Die Mitgliedstaaten haben bei der Umsetzung der Brüsseler Vorgaben relativ große Spielräume. Sie können die Auszahlung eines Drittels der Subventionen damit verknüpfen, dass landwirtschaftliche Betriebe fünf Prozent ihrer Betriebsfläche als ökologische Vorrangfläche ausweisen, auf denen keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen. "CDU/CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel formuliert, Dünge- und Pflanzenschutzmittel so einzusetzen, dass Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt minimiert werden. Jetzt müssen die Regierungsfraktionen auch entsprechend Farbe bekennen", so Weyand.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. direkter Link zum Artikel