Horizon/Westfalia und Brink nehmen Fusionsanmeldung nach Bedenken des Bundeskartellamtes zurück

Bundeskartellamt / Kfz-Teile

Die Unternehmen Horizon Global Corporation, USA, und Brink International B.V., Niederlande, haben ihre Fusionsanmeldung beim Bundeskartellamt am 18. Juni 2018 zurückgenommen.


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Das Unternehmen Horizon ist ein amerikanischer Hersteller u.a. von Anhängerkupplungen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. In Europa ist das Unternehmen insbesondere über seine Tochtergesellschaft Westfalia-Automotive GmbH aktiv. Brink produziert und vertreibt ebenfalls Anhängerkupplungen für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Die Abnehmer von Anhängerkupplungen sind zum einen die Kfz-Hersteller und zum anderen KFZ-Teile-Großhändler und Werkstattketten.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Horizon/Westfalia ist bereits jetzt Marktführer bei Anhängerkupplungen. Nach der Übernahme des drittstärksten Anbieters Brink wäre neben dem fusionierten Unternehmen nur noch ein wesentlicher Wettbewerber auf den betroffenen Märkten verblieben. Der Zusammenschluss hätte damit für die Kunden zu erheblichen Nachteilen geführt. Daher haben wir den Unternehmen unsere Bedenken schriftlich mitgeteilt und angekündigt, das Vorhaben zu untersagen.“

Das Zusammenschlussvorhaben wurde am 08. Januar 2018 beim Bundeskartellamt angemeldet. Im Laufe des Verfahrens hat das Bundeskartellamt umfangreiche Marktermittlungen bei Kunden und Wettbewerbern vorgenommen. Hierbei stellte das Bundeskartellamt fest, dass Horizon/Westfalia nach dem Zusammenschluss mit Brink einen nicht mehr hinreichend kontrollierten Verhaltensspielraum erlangt hätte. Indikatoren hierfür waren u.a. Marktanteile auf den betroffenen Märkten von mehr als 50 %, geringe Ausweichalternativen und ein bedeutender technologischer Vorsprung insbesondere gegenüber kleineren Wettbewerbern. Außerdem wäre mit Brink ein enger Wettbewerber von Horizon/Westfalia entfallen. Aus diesem Grund hat das Bundeskartellamt das Vorhaben am 17. Mai 2018 abgemahnt. Am 18. Juni 2018 haben die Beteiligten schließlich die Fusionsanmeldung zurückgenommen, da sie das Fusionsvorhaben nicht mehr weiterverfolgen.

Das Bundeskartellamt stand in einem engen Kontakt mit der britischen Wettbewerbsbehörde – der Competition and Markets Authority (CMA) – die das Zusammenschlussvorhaben ebenfalls geprüft hat und Bedenken hierzu äußerte (siehe Presseerklärung der CMA vom 12.06.2018 und vom 18.06.2018).

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