Energieunternehmen nicht aus ihrer Pflicht entlassen
Statement der Umweltministerin Priska Hinz
„Nach dem deutschen Atomgesetz (AtG) ist die Verantwortung für die deutschen Atomkraftwerke eindeutig geregelt und liegt bei den Energieversorgungsunternehmen (EVU). Das gilt sowohl für den Betrieb als auch im Nachgang für den Abbau und nicht zuletzt für die sichere Lagerung der anfallenden radioaktiven Abfälle.
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