Energieunternehmen nicht aus ihrer Pflicht entlassen

Statement der Umweltministerin Priska Hinz
„Nach dem deutschen Atomgesetz (AtG) ist die Verantwortung für die deutschen Atomkraftwerke eindeutig geregelt und liegt bei den Energieversorgungsunternehmen (EVU). Das gilt sowohl für den Betrieb als auch im Nachgang für den Abbau und nicht zuletzt für die sichere Lagerung der anfallenden radioaktiven Abfälle.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Es gibt keinen ersichtlichen Grund warum jetzt das langfristige finanzielle Risiko auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden soll.

Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass die Betreiber von Atomkraftwerken verpflichtet sind, für den Abbau und die Entsorgung radioaktiver Abfälle ausreichend finanzielle Rückstellungen zu bilden.

Das derzeitige Modell der Rückstellungen trägt dem Verursacherprinzip in angemessener Weise Rechnung. Es besagt, dass die Unternehmen ausreichend viel Geld – auch und gerade bei absehbaren Kostensteigerungen – für den Abbau und die Lagerung der Abfälle vorzuhalten haben.

Meiner Auffassung nach lohnt es sich allerdings über die Gründung eines öffentlich kontrollierten Fonds nachzudenken, in den die ca. 30 Milliarden Euro umfassenden Rückstellungen der Energieunternehmen eingezahlt werden könnten. Bei einer theoretisch vorstellbaren Insolvenz eines Unternehmens, hätte die öffentliche Hand so wenigstens noch Zugriff auf das einbezahlte Geld. Um es ganz klar zu sagen, dadurch wären die EVU nicht aus ihrer langfristigen Pflicht entlassen, die Rechnung für die jahrzehntelange Nutzung des Atoms in der Energiegewinnung zu bezahlen."

Land Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel