Plakate an Straßen: In Wahlkampfzeiten gelten andere Regeln
Neue Broschüre von Straßen.NRW zu den Plakat-Regelungen
Gelsenkirchen (straßen.nrw). Werbung an unseren Straßen ist nur sehr eingeschränkt möglich, in Wahlkampfzeiten sind die Regeln jedoch gelockert. So können an den Straßen außerhalb von Ortschaften, für die der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen zuständig ist, auch innerhalb eines 20-Meter-Streifens Plakate von Parteien aufgestellt werden. Das ist sonst nicht erlaubt.
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