Kartierung von Flora und Fauna

Landesforschung zur Gebietspflege
Wertheim. Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein wichtiges Anliegen des Landes und der Europäischen Union. Die Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) ist eine der wichtigsten Grundlagen des Naturschutzes in Europa.


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Seit 2010 beauftragt die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ein Stichprobensystem, bei dem Daten zu den Lebensräumen und Arten in festgelegten Untersuchungsflächen gesammelt werden. Ein Teil der Kartierung erfolgt zwischen 2014 und 2017 auch in Wertheim.

Seit dem Erlass der FFH-Richtlinie im Jahr 1992 und deren Umsetzung in Bundes- und Landesrecht hat sich in Baden-Württemberg viel getan. Die zu schützenden Gebiete (Natura 2000-Gebiete) wurden an die europäische Kommission gemeldet und vielerorts sind Managementpläne zur Pflege der Gebiete in Arbeit. Ergänzend dazu ist Deutschland verpflichtet der Europäischen Kommission alle sechs Jahre über die Umsetzung Richtlinie zu berichten. Ein wesentlicher Teil der Berichtspflicht sind die Erhaltungszustände der europaweit geschützten Lebensräume und Arten, die regelmäßig überwacht werden müssen (FFH-Monitoring). Die Bundesländer, die für die Umsetzung des Naturschutzrechtes zuständig sind, haben aus diesem Grund beschlossen, gemeinsam ein Stichprobensystem aufzubauen, das Daten zu den Erhaltungszuständen der Lebensräume und Arten liefert.

Weitere Informationen zum FFH-Monitoring gibt es auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) unter folgendem Pfad:
www.lubw.baden-wuerttemberg.de / Natur- und Landschaft / Natura 2000 / Berichtspflichten und Montoring / FFH-Richtlinie.

Seit 2010 wird durch private Fachbüros im Auftrag der LUBW das Stichprobensystem in die Praxis umgesetzt. Dazu werden die benötigten Daten zu den Lebensräumen und Arten der FFH-Richtlinie in festgelegten Untersuchungsflächen erhoben. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern findet bei den floristischen und faunistischen Erfassungen und Auswertungen nicht statt. Die Untersuchungsergebnisse aus den Stichproben werden auf die Bundesfläche hochgerechnet, um eine Aussage zu den Erhaltungszuständen der Lebensräume und Arten innerhalb der kontinentalen Region in Deutschland zu ermöglichen.

Ein Teil der Kartierungen erfolgt zwischen 2014 und 2017 in Wertheim. Die Kartierungen müssen für die jeweilige Art bzw. den Lebensraum bei optimalen Witterungsbedingungen stattfinden, so dass der genaue Untersuchungszeitpunkt im Vorfeld nicht genannt werden kann. Bei den Kartierungen werden keine dauerhaften Messgeräte installiert oder Markierungen auf der Fläche vorgenommen.

Stadtverwaltung Wertheim - Presse und Information direkter Link zum Artikel