Höchste Summe seit zehn Jahren: Sachsen fördert kommunalen Straßen- und Brückenbau mit 250 Millionen Euro

Statement von Staatssekretär Mangold zu Berichterstattung in der „Freien Presse“ über Äußerungen von Landrat Rolf Keil (Vogtlandkreis)

Der Freistaat Sachsen stellt für die Verbesserung des kommunalen Straßennetzes jährlich Fördermittel zur Verfügung. Damit werden Neu- und Ausbaumaßnahmen sowie Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen an kommunalen Straßen und Brücken unterstützt.


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Die Mittel werden auf Grundlage der Richtlinie des SMWA für die „Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger“ (RL KStB) ausgereicht. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.

Für den kommunalen Straßen- und Brückenbau stehen 2018 insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist die höchste Summe seit zehn Jahren, welche die Staatsregierung den Landkreisen und Kommunen bereitstellt. Grundlage für die darin enthaltenen zusätzlichen 70 Millionen Euro sind 165 Einzelmaßnahmen, welche durch die Landkreise und Kommunen im Rahmen einer Bedarfsabfrage des SMWA benannt worden sind.

Dazu Staatssekretär Hartmut Mangold: „Ich bin froh, dass wir aus den Verhandlungen einen solch hohen Mittelsatz für neue Maßnahmen herausarbeiten konnten. Den Forderungen der Landkreise und Kommunen nach verstärktem Ausbau der Infrastruktur, insbesondere auch im ländlichen Raum, kommen wir somit deutlich entgegen.“

Um frühzeitige Ausschreibungen und Zuschlagserteilungen für die 165 Einzelmaßnahmen zu ermöglichen, konnten die Antragsteller bereits seit Anfang des Jahres sogenannte „förderunschädliche Maßnahmenbeginne“ beantragen. Nach der zwischenzeitlich erfolgten Mittelzuweisung werden die vorliegenden Anträge nun durch die Bewilligungsbehörden des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr bei Vorliegen aller Voraussetzungen bewilligt. Die Bescheide werden entsprechend zeitnah übermittelt.

Mangold weiter: „Damit haben wir erstmals zu einem so frühen Zeitpunkt alle benötigten Mittel zur Verfügung. Zusätzlich haben wir in den letzten Jahren die personellen Kapazitäten in den Förderreferaten der Bewilligungsbehörden deutlich aufgestockt. Insofern ist es unverantwortlich, auf Grund des gegebenenfalls eigenen Versagens oder Unterlassens bereits erneut den Freistaat in die Pflicht nehmen zu wollen!“

Im Rahmen der Abfrage des SMWA wurde darauf hingewiesen, dass die benannten Maßnahmen der Finanzplanung für 2018 dienen. Das diesjährige Fördermittelbudget ist nunmehr bereits komplett mit Maßnahmen hinterlegt. Welche Mittel tatsächlich abgerufen werden, bleibt abzuwarten. Förderanträge für Maßnahmen im Jahr 2019 können bereits jetzt eingereicht werden.

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