Anwendungsverbot des Sanierungserlasses auf Altfälle jetzt auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) muss entscheiden
Der Bundesfinanzhof hatte in zwei am 25. Oktober 2017 parallel veröffentlichten Urteilen entschieden, dass der sogenannte Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen, durch den Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden sollten, für die Vergangenheit nicht angewendet werden darf. In einem der Fälle wurde nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.
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