Winterdienst auf Bundesstraßen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort - 20.02.2018 (hib 78/2018)

Nach Kenntnis der Bundesregierung wird der Winterdienst auf Bundesstraßen in den Ländern Berlin, Bremen und Thüringen nicht von den Landesstraßenbauverwaltungen selbst durchgeführt.


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Alle anderen Länder führen den Winterdienst überwiegend selbst aus, vergeben jedoch etwa ein Fünftel der Leistungen an Dritte. Das geht aus der Antwort (19/720) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/537) hervor. Befragt nach den Kosten des Winterdienstes bei in Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) finanzierten Bundesfernstraßenabschnitten, schreibt die Bundesregierung, der Betriebsdienst sei Teil des gesamten Leistungsumfangs von ÖPP-Projekten und werde nicht gesondert vergütet. Insoweit habe die Bundesregierung "keine Kenntnisse über die Kosten des Winterdienstes beim privaten ÖPP-Vertragspartner".

Ebenso kann die Regierung der Vorlage zufolge keine Angaben zu den Beschäftigen der Straßenbauverwaltungen machen, da ihr keine Personalstatistiken vorlägen. "Für die Organisation und Durchführung des Straßenbetriebsdienstes einschließlich des Winterdienstes auf Bundesstraßen in der Baulast des Bundes sind die Straßenbauverwaltungen der Länder zuständig, die gemäß Artikel 90 und 85 des Grundgesetzes die Bundesstraßen im Auftrag des Bundes verwalten", heißt es in der Antwort.

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