BGS hat Markenrechte verlängert

BGS ist seit fast 20 Jahren als Garant für die Qualitätssicherung bei der Sekundärbrennstoffherstellung etabliert

Die Gütesicherung des BGS e. V. und die Zertifizierung qualitätsgesicherter Brennstoffe bietet einen anerkannten Nach‐ weis der Qualität.


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Sie ist einerseits ein wichtiger Bestandteil für die gesellschaftliche Akzeptanz des Einsatzes von Sekundärbrennstoffen, andererseits bietet sie die Grundlage für Vertragsverhandlungen und wird im Rahmen von Genehmigungen als Nachweis akzeptiert.

Der BGS e. V. ist daher seit vielen Jahren Markeninhaber für BPG® und SBS® und somit im Besitz des ausschließlichen Rechts für diese Kennzeichnungen. Die Marke BPG® wurde gerade für weitere 10 Jahre verlängert. In diesem Zusammenhang stellt der BGS e. V. nochmal klar, dass ausschließlich gü‐ tesichernde Betriebe die Marken BPG® sowie SBS® für die Vermarktung ihrer Sekundärbrennstoffe mit einer entsprechenden Brennstoffqualität nutzen dürfen.

Die Bedeutung der Gütesicherung konnte der BGS e. V. in den letzten Jahren auch aufgrund der deut‐ lich gestiegenen gütegesicherten Sekundärbrennstoffmengen unterstreichen. Für 2018 erwartet er ei‐ nen Anstieg von vermarktetem SBS® auf ca. 550.000 Mg/a. Dies ist vor allem auf steigende Substituti‐ onsraten in Zementwerken und den daraus resultierenden hohen Qualitätsanforderungen an die ein‐ gesetzten Sekundärbrennstoffe zurückzuführen.

Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e. V