Oberlandesgericht Köln: VW-"Abgasskandal"

Händler muss Fahrzeug zurücknehmen und Mehrwert für nachträglich eingebautes Navigationsgerät erstatten.

- Verfahren rechtskräftig abgeschlossen -


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Mit Pressemitteilung vom 11.01.2018 wurde auf einen Beschluss des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln hingewiesen, wonach ein VW – Händler einen vom „Abgasskandal“ betroffenen VW-Beetle voraussichtlich zurücknehmen muss.

Auf den Hinweisbeschluss hat der Händler die Berufung zurückgenommen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig zu Gunsten der Autokäuferin abgeschlossen.

Der ursprüngliche Hinweisbeschluss ist im anonymisierten Volltext unter www.nrwe.de veröffentlicht:

Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 20.12.2017 - 18 U 112/17

Urteil des Landgerichts Aachen vom 07.07.2017 - 8 O 12/16

Oberlandesgericht Köln: VW-"Abgasskandal" - Anhang 1
Oberlandesgericht Köln direkter Link zum Artikel