Digitale Verwaltung muss schneller ausgebaut werden

Bund sollte einen E-Government-TÜV einrichten

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat sich auf seiner heutigen Sitzung im Enzkreis auch mit dem Ausbau digitaler Verwaltungsangebote befasst.


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Vizepräsident Landrat Joachim Walter sagte: „Deutschland hat bei der Digitalisierung teilweise noch erheblichen Nachholbedarf. Aus Sicht der Landkreise, die gemeinsam mit den Gemeinden über die weitaus meisten Kontakte zu Bürgern und Unternehmen verfügen, bedarf es konsequenter Anstrengungen und passender Rahmenbedingungen. „Wir erwarten vom Bund, Lösungen aufzuzeigen, wie etwa eine mobile Nutzung des neuen Personalausweises oder die im Rahmen der elektronischen Steuererklärung ausgegebenen Zertifikate allgemein und flächendeckend für E-Government-Anwendungen genutzt werden können. Hierbei ist auf die Gestaltung der Schnittstellen zu den kommunalen Systemen besonderes Augenmerk zu richten.“ Generell seien Hürden ab- und nicht aufzubauen: „Wir fordern einen wirksamen E-Government-TÜV, der etwa beim Nationalen Normenkontrollrat angesiedelt werden könnte.“

Zahllose Schriftformerfordernisse insbesondere im Bundesrecht würden den Ausbau der digitalen Verwaltung behindern. „Wir begrüßen zwar die bisherigen Initiativen, diese Schriftformerfordernisse abzubauen. Eine neue Kontrollinstanz sollte aber genau und permanent darauf achten, dass neue Rechtsvorschriften konsequent digitaltauglich ausgestaltet werden“, erläuterte Walter.

In Bezug auf das Onlinezugangsgesetz erwarte der Deutsche Landkreistag, dass der Bund die Länder und die Kommunen dabei unterstützt, bis zum Jahr 2022 alle onlinefähigen Dienstleistungen anzubieten. „Bundesweite Vorgaben müssen dabei kommunale Anforderungen berücksichtigen und müssen die Portale der Landkreise sowie die Kooperationsstrukturen mit den Ländern respektieren und unangetastet lassen. Daher muss sich der Bund auf die erforderlichen Standardsetzungen konzentrieren. Portale ohne Anbindung an die jeweiligen kommunalen Fachverfahren sind weitgehend wirkungslos.“

Vielfach seien zu hohe Nutzungshürden zu beklagen, so Walter weiter: „So können auch sechs Jahre nach Einführung des neuen Personalausweises nur 4 % der Internetnutzer diesen vollumfänglich mit allen Funktionen verwenden. Benötigt werden daher Lösungen, die mit geringen Einstiegshürden für die breite Bevölkerung anwendbar sind. Die elektronische Identifizierung und Signatur müssen deshalb auch beispielsweise über Smartphones nutzbar sein.“

Um Bürger und Unternehmen zu entlasten, müsse es schließlich möglich werden, bei der öffentlichen Hand einmal vorhandene Daten flächendeckend zu nutzen. „Der Bund sollte die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für das ‚Once-Only‘-Prinzip schaffen, nach dem die Behörden verpflichtet sind, auf vorhandene Daten des Betroffenen aus elektronischen Registern zurückzugreifen. Nicht mehr der Bürger oder das Unternehmen sollten Geburtsurkunden, Meldenachweise oder Handelsregistereinträge vorlegen müssen, sondern diese sollten von der jeweiligen Behörde direkt in einem elektronischen Register abgefragt werden.“ Hierfür sei auch das Datenschutzrecht anzupassen, so der DLT-Vizepräsident abschließend.

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