Lärmaktionsplanung – Noch vier Wochen bis Fristende für Maßnahmenvorschläge

Regierungspräsidium ruft erneut Bevölkerung zur Mitwirkung auf

Der aktuelle Lärmaktionsplan wird in der dritten Runde überprüft und fortgeschrieben, wie in der Pressemitteilung vom 20. November 2017 mitgeteilt wurde.


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Das Regierungspräsidium Gießen (RP) weist die Bevölkerung nochmals darauf hin, dass noch bis zum 31. Januar die Möglichkeit besteht, ihre Anregungen und Stellungnahmen zu Problemen bei Verkehrslärm und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen, sowie zum Schutz ruhiger Gebiete einzureichen.

Grundlage bildet die aktuelle Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Natur, Umwelt und Geologie (HLNUG). Aufbauend auf dieser Lärmkarte wird das RP den aktuellen Lärmaktionsplan überarbeiten und fortschreiben.
Zusätzlich zu dem oben genannten, durch die EU-Umgebungslärm-Richtlinie vorgegebenen Kartierungsumfang, wurde vom HLNUG eine zusätzliche Lärmkartierung aller hessischen Straßenabschnitte durchgeführt, für die offizielle Verkehrszahlen vorliegen. Das Ergebnis liegt als „PLUS-Kartierung“ in den Lärmkarten des Lärmviewers vor. Auch für diese Straßenabschnitte kann auf Lärmprobleme hingewiesen oder Minderungsmaßnahmen vorgeschlagen werden.

Hinweise können mittels des Online-Beteiligungsverfahrens www.beteiligung-lap-hessen.de oder schriftlich an das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat „Lärmaktionsplanung“, Landgraf-Phillip-Platz 1 – 7, 35390 Gießen erfolgen.
Die Lärmkarten können im Lärmviewer auf der Homepage des HLNUG unter http://laerm.hessen.de eingesehen werden.

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