Gewerbeabfallentsorgung in Deutschland bis 2030

Abbildung 1: Befragung über die wichtigsten Änderungen der Novelle der Gewerbeabfallverordnung (Quelle: trend:research „Gewerbeabfallentsorgung in Deutschland bis 2030, 2017)
Abbildung 1: Befragung über die wichtigsten Änderungen der Novelle der Gewerbeabfallverordnung (Quelle: trend:research „Gewerbeabfallentsorgung in Deutschland bis 2030, 2017)

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung regelt seit August 2017 die Entsorgung von gewerblichen Abfällen in Deutschland neu

Mit dem Ziel den Anteil des Recyclings zu steigern und somit die Kreislaufwirtschaft zu stärken, ergeben sich damit neue Anforderungen für Gewerbeunternehmen und Entsorger.


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Aufgrund der angestrebten Sortier- und Recyclingquoten werden sich die Stoffströme und Verwertungswege verändern. Steigende Mengen werden in Sortier- und Recyclinganlagen aufbereitet werden, während der Anteil der thermischen Verwertung sinken wird. Zudem erhöhen sich die Anforderungen an die Gewerbebetriebe, welche die getrennte Sammlung der einzelnen Abfallfraktionen umsetzen müssen.

Ob die Sortier-, Aufbereitungs- und Verwertungskapazitäten ausreichen, welche Technologien eingesetzt werden und wie die Wirkungen auf die Entsorgungskosten sind, untersucht die Studie „Gewerbeabfallentsorgung in Deutschland bis 2030“. Dabei werden die Entwicklungen bei den einzelnen Gewerbeabfallfraktionen untersucht und deren zukünftige Mengen, Verwertungswege und Entsorgungspreise prognostiziert.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland basieren auf den Regelungen der EU. Wichtigstes Gesetz zur Regelung der Abfallwirtschaft in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das eine fünfstufige Abfallhierarchie festlegt und die Verwertung und Beseitigung von Abfällen und somit auch von Gewerbeabfällen grundlegend regelt.

Für die Entsorgung gewerblicher Abfälle besitzt die Gewerbeabfallverordnung eine entscheidende Bedeutung. Die Verordnung wurde in den letzten Monaten novelliert und die neue Fassung trat am 1. August 2017 in Kraft. Die novellierte Verordnung beinhaltet einige maßgebliche Änderungen, welche zu erheblichen Veränderungen bei der Entsorgung insbesondere von gemischten Gewerbeabfällen führen werden. Die Gewerbeabfallverordnung hat die Ziele die Getrenntsammlung auszuweiten und die stoffliche Verwertung (das Recycling) zu stärken. Mit Blick auf die zu erwartenden Veränderungen im Zuge der Novelle der Gewerbeabfallverordnung liegen nach Meinung der Befragten die Schwerpunkte bei der Erfüllung der Sortierquote und der Dokumentationspflicht seitens der Unternehmen.

Stoffströme gemischter Gewerbeabfälle

Das Aufkommen von gemischten Gewerbeabfällen betrug in Deutschland ca. 6,35 Mio. t in 2015. Dieses Aufkommen setzt sich zusammen aus hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (getrennt vom Hausmüll angeliefert und gesammelt), gemischten Verpackungen und sonstigen gemischten Gewerbeabfällen. Ein großer Teil dieser Abfälle wurde bisher direkt, oder nach einer Sortierung/Aufbereitung, energetisch verwertet. Dieser Stoffstrom wird durch die novellierte Gewerbeabfallverordnung stark eingeschränkt, so dass sich die bisherigen Stoffströme deutlich verändern werden. Neben der Verschiebung der Stoffströme wird es auch zu einer deutlichen Reduktion des Aufkommens an gemischten Gewerbeabfällen kommen, da die Getrenntsammlung ausgeweitet wird.

Marktentwicklung bis 2030

Die stärksten Veränderungen im Markt sind bei den gemischten Gewerbeabfällen zu erwarten. Laut Befragung werden eine stärkere Trennung von Gewerbeabfällen sowie eine Ausweitung des Recyclings zu den wichtigsten Veränderungen in den kommenden Jahren zählen, was aus Sicht der Befragten den wichtigen Einfluss der Gewerbeabfallverordnung zeigt.

In 2019 ist eine deutliche Trendwende im Markt zu erkennen und die gemischten Mengen nehmen deutlich ab. Dieser Trend bleibt die folgenden Jahre noch bestehen, da die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung nicht bei allen Marktteilnehmer sofort erfolgt, sondern Getrenntsammlung erst in den kommenden Jahren intensiver umgesetzt wird. Bis 2022 ist eine langsame Steigerung des Anteils der stofflichen Verwertung zu erkennen, während gemischt gesammelte Menge, durch die getrennte Erfassung der Abfälle, insgesamt abnimmt.

Fazit

Die verpflichtende Trennung der Abfälle führt auch dazu, dass die getrennt anfallenden Abfallmengen steigen. Diese Steigerung fällt bei den einzelnen Abfallfraktionen sehr unterschiedlich aus, da einige Fraktionen bereits heute in vielen Unternehmen getrennt werden und somit keine große Veränderung zu erwarten ist.

Die 462 Seiten umfassende Studie ist ab sofort verfügbar und kann für den Preis von 4.900,00 Euro bei trend:research bezogen werden.

trend:research GmbH direkter Link zum Artikel
Abbildung 2: Entwicklung der Verwertungswege von gemischten Gewerbeabfällen bis 2030,  (Quelle: trend:research, „Gewerbeabfallentsorgung in Deutschland bis 2030“) Abbildung 2: Entwicklung der Verwertungswege von gemischten Gewerbeabfällen bis 2030, (Quelle: trend:research, „Gewerbeabfallentsorgung in Deutschland bis 2030“)