Abfallgebühren neu kalkuliert

Menge rauf, Kosten runter

Die Kreisverwaltung hat die Abfallgebühren für 2018 kalkuliert. Demnach sinken die Gesamtkosten um rund 12,8 Prozent – und das trotz steigender Abfallmengen. Grund dafür sind vor allem günstigere Verbrennungskosten und höhere Einnahmen durch den Verkauf von Altpapier.


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Die am 28. November vorgestellte Kalkulation wurde dem Kreistag zur Beschlussfassung am 12. Dezember empfohlen. Die Rechnung geht von Gesamtkosten in Höhe von 20,4 Millionen Euro im kommenden Jahr aus (2017 = 22,9 Millionen Euro). Darauf positiv wirken sich noch die Einnahmen aus dem Verkauf von Altpapier aus. Insgesamt werden so rund 2,7 Millionen Euro eingespart. Das heißt, dass der Kreis rechnerisch jeden Bürger um 6,75 Euro entlastet – eine vierköpfige Familie kann so 27 Euro sparen.

Restmüll-Kosten sinken

Vorgesehen sind für die Restmüllentsorgung 230,41 Euro pro Tonne. Das sind 40,59 Euro weniger als im Vorjahr (2017: 271 Euro). Grund dafür sind günstigere Verbrennungskosten: Diese sind im Vergleich zum Vorjahr um 19,09 Prozent gesunken. Was dort eingespart wird, entlastet die Bürger.

Leicht steigen werden hingegen die Aufwendungen für die Kompostierung von Bioabfall. Sie sollen mit 110,43 Euro/Tonne zu Buche schlagen (2017: 103,21 Euro). Von 52,74 Euro pro Tonne im Jahr 2017 steigen die Kosten für die Kompostierung des Grünabfalls auf 61,84 Euro.

Sperrmüll und Altpapier

Die Sperrmüllgebühr setzt sich aus einer Leistungsgebühr und der einwohnerbezogenen Grundgebühr zusammen. Hier gibt es ebenfalls eine Entlastung. Die leistungsbezogene Gebühr liegt 2018 bei 76,08 Euro pro Tonne (2017: 83,90 Euro). Die einwohnerbezogene Gebühr beträgt 4,32 Euro (2017: 4,41 Euro) pro Einwohner.

Gute Nachrichten gibt es auch bei der Altpapierverwertung. Der kalkulierte Erlös pro Tonne steigt 2018 auf 93,56 Euro (2017: 85,57 Euro). Damit bleibt das Altpapier weiter wichtig für die Gebührenrechnung des Kreises und für die Bürgerinnen und Bürger, an die der Gewinn letztlich zurückfließt. Denn die Entsorgungsgebühren des Kreises sind ein Baustein in der Gebührenrechnung der u. a. für das Einsammeln von Müll und Wertstoffen zuständigen Städte und Gemeinden.

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