Neue Verordnung in Kraft: Ab sofort härtere Strafen bei Nichtbildung von Rettungsgassen

Neben dem Handy nun auch Tablets und Navigationsgeräte am Steuer verboten

Wer im Stau keine Rettungsgasse bildet, wird ab sofort härter bestraft. Auch wer während der Fahrt seine Route ins Navigationsgerät eintippt, kommt nicht mehr ungestraft davon. Heute ist eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Darauf weisen das Verkehrsministerium und das Innenministerium Nordrhein-Westfalen hin.


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Der Bundesrat hatte die neue Verordnung mit den Stimmen von Nordrhein-Westfalen Ende September auf den Weg gebracht.

„Durch blockierte Rettungsgassen werden Gesundheit und Leben von Unfallopfern gefährdet, weil die Rettungskräfte wertvolle Minuten verlieren“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst. „Die Neuregelung soll bewirken, dass die Verkehrsteilnehmer wieder aufmerksamer und rücksichtsvoller unterwegs sind. Somit wird die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht.“

Wer bei stockendem Verkehr künftig keine Rettungsgasse bildet, dem droht ein hohes Bußgeld: statt bisher 20 Euro mindestens 200 Euro. Im schwersten Fall sind eine Strafe von 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot möglich.

Wer ein technisches Gerät während der Fahrt bedient, dem droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 100 Euro, verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Bislang lag das Bußgeld bei 60 Euro. Geahndet wird künftig auch die Nutzung anderer Kommunikationsgeräte als Handys, also etwa Laptops, Tablets, aber auch von Navigationsgeräten ohne Sprachsteuerung. Nach Angaben des Verkehrssicherheitsrats bedeutet ein Sekundenblick aufs Smartphone bei Tempo 50 einen Blindflug von 14 Metern. Die Landesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vorschrift auch für Radfahrer gilt. Auch hier ist das Bußgeld angehoben worden: auf 55 Euro statt bisher 25 Euro.

Innenminister Herbert Reul begrüßte diese härteren Sanktionsmöglichkeiten, betonte aber auch, dass es wichtig sei, eine Bewusstseinsänderung bei den Verkehrsteilnehmern zu erreichen. Die nordrhein-westfälische Polizei stelle immer häufiger fest, dass Unfallopfer abgelenkt waren, etwa durch den Blick aufs Smartphone. „Keine Whatsapp-Nachricht ist es wert, das eigene und das Leben anderer zu gefährden“, sagte Minister Reul. „Das müssen wir den Menschen auch durch wirkungsvolle Präventionsarbeit klar machen.“

Hintergrund

Die bislang als „Handyverbot“ bekannte Regel besagte, dass die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons grundsätzlich nur mit einer Freisprechanlage zulässig war. Die hohe Zahl der Verstöße gegen diese Vorschrift und die rasante technische Entwicklung bei Smartphones, Tablets sowie anderen Kommunikations- und Informationssystemen hat Bund und Länder veranlasst, die seit 2001 bestehende Regelung umfassend zu überarbeiten.

Die jetzige Änderung der Straßenverkehrsordnung legt gleichzeitig fest, unter welchen Voraussetzungen die Nutzung der Geräte zulässig ist: Das Gerät darf wie bisher weder in die Hand genommen noch gehalten werden. Die Nutzung der Geräte ist nur dann erlaubt, wenn entweder eine Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion eingesetzt wird.

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen direkter Link zum Artikel