Heizen mit Holz und Verstand

Regierung von Unterfranken gibt Tipps

Heizkamine und Kaminöfen liegen im Trend der Zeit. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und kann daher in der Energieversorgung eine wichtige Rolle bei der Schonung fossiler Ressourcen spielen. Andererseits entstehen bei der Verbrennung von minderwertigem Holz in alten, schlecht gewarteten Öfen und bei ungünstigen Verbrennungsbedingungen unnötig viele Emissionen:


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Treibhausgase, die das Klima schädigen, und Schadstoffe, die Ihre Gesundheit belasten. Das Umweltbundesamt hat z.B. ermittelt, dass die Feinstaubemissionen durch Holzfeuerungsanlagen aus Haushalten und Kleingewerbe insgesamt so hoch sind wie die des Straßenverkehrs (ohne Abrieb und Aufwirbelung).

Die Regierung von Unterfranken gibt daher zum Betrieb folgende Hinweise und Tipps:

Achten Sie beim Betrieb Ihres Heizkamins oder Kaminofens nicht nur auf Ihre Behaglichkeit und Ihre Energiekosten, sondern denken Sie auch daran, das Klima und sowohl Ihre Gesundheit, als auch die Ihrer Nachbarn möglichst wenig zu belasten!

Dies beginnt schon bei der Wahl des geeigneten Brennstoffs: Nur unbehandeltes, lufttrockenes Holz in stückiger Form (z.B. als Scheitholz, Hackschnitzel sowie Reisig und Zapfen) oder als Pressling (z.B. als Holzbriketts oder Pellets) darf in Heizkaminen und Kaminöfen verbrannt werden. Feuchtes oder behandeltes Holz (gestrichenes, lackiertes, beschichtetes, mit Holzschutzmitteln versehenes oder verleimtes Holz z.B. auch als Sperrholz, Span- oder Faserplatte) gehören ebenso wie Abfälle nicht in den Kamin oder Ofen. Damit tun Sie sich und Ihrer Umwelt keinen Gefallen.

Holz in lufttrockenem Zustand hat einen Wassergehalt von etwa 20 %. Dafür werden je nach Holzart Lagerzeiten von 1 – 3 Jahren benötigt:

  • Pappel, Tanne und Fichte: 1 Jahr
  • Linde, Erle, Birke: 1 – 2 Jahre
  • Buche, Esche und Obstbaum: 2 Jahre
  • Eiche: 2 – 3 Jahre.

Verfeuern Sie also auch keinen Weihnachtsbaum, wenn dieser nach den Festtagen ausgedient hat! Das in feuchtem Holz enthaltene Wasser muss bei der Verbrennung erst verdampft werden. Dafür geht viel Energie verloren. Für die gleiche Heizleistung benötigen Sie bei feuchtem gegenüber lufttrockenem Holz ungefähr die doppelte Menge Brennmaterial. Außerdem wird durch den hohen Wassergehalt die Verbrennungstemperatur herabgesetzt. Verstärkte Ruß-, Teer- und Rauchbildung und die Gefahr einer Kaminversottung sind die Folge.

Noch ein Hinweis: Offene Kamine sind nicht für die Dauerbeheizung von Wohnräumen zugelassen und dürfen daher nur gelegentlich betrieben werden. Fachkundige Beratung zum Einbau und dem einwandfreien Betrieb Ihres Kamins oder Ofens bieten Ihnen die Kaminkehrermeister vor Ort.

Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) mit höheren Anforderungen zum Schutz der Umwelt ist seit dem 22.03.2010 in Kraft. Im Vordergrund steht dabei die Reduzierung der Schadstoffemissionen von neuen, aber auch von bestehenden Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe. Seit dem 01.01.2015 gelten neue Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid, für alte Anlagen sind aber Übergangsfristen zwischen 2015 und 2025 vorgesehen. Wann genau die Übergangsfrist für eine bestimmte Anlage ausläuft, stellt der Kaminkehrer anhand des Typenschilds fest. Nach Ablauf der Übergangsfristen kann der Betreiber entweder nachträglich eine Bescheinigung des Herstellers über die Emissionen bei der Typprüfung vorlegen oder die Emissionen an der Anlage vor Ort messen lassen. Wenn die Anlage die neuen Werte nicht einhält ist sie mit einem Staubfilter nachzurüsten oder auszutauschen.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf folgenden Internetseiten:

Heizen mit Holz und Verstand - Anhang 1
Regierung von Unterfranken direkter Link zum Artikel