AöW zur vorläufigen Anwendung von CETA:

CETA ist kein Goldstandard für die Absicherung der öffentlichen Wasserwirtschaft

Am 21.09.2017 tritt das Handelsabkommen CETA (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen) zwischen der EU und Kanada vorläufig in Teilen in Kraft. Nun müssen alle 28 EU-Mitgliedstaaten das Abkommen nach ihren nationalen Verfahren ratifizieren, bis es vollständig in Kraft treten kann.


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Aus Sicht der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) ist in CETA die öffentliche Wasserwirtschaft in Deutschland nicht ausreichend abgesichert. Die AöW fordert in der nächsten Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag und vom Bundesrat die Ablehnung von CETA. Es sollen auf Grundlage eines neuen Verhandlungsmandates Anstrengungen zur Erreichung von CETA-Neuverhandlungen gemacht werden. Als Handelsabkommen der sog. "neuen Generationen" ist CETA aus Sicht der AöW kein "Goldstandard" für zukünftige Abkommen der EU mit anderen Staaten, wie es das EU-Parlament gefordert hatte. So auch nicht aktuell beim Abkommen mit Japan (JEFTA, EU-Japan-Freihandelsabkommen), das dieses Jahr noch abgeschlossen werden soll.

AöW-Geschäftsführerin Christa Hecht erklärte hierzu: "Obwohl wir die aktuellen protektionistischen Tendenzen - Stichwort "America first" - sehr kritisch sehen, müssen wir doch auf inhaltliche Probleme in den Handelsabkommen der sog. "neuen Generationen" wie CETA hinweisen. Das haben wir bisher getan und werden wir auch in Zukunft tun.

Aus unserer Sicht schützt CETA die öffentliche Wasserwirtschaft nicht ausreichend. Selbst die dazu abgegeben Zusatzerklärungen und Protokolle sind nicht geeignet, die öffentliche Wasserwirtschaft vor negativen Auswirkungen abzusichern. Sie bestätigen vielmehr, wie lückenhaft das CETA-Abkommen ist. Auch die Verbindlichkeit solcher zusätzlichen Dokumente ist bis heute nicht geklärt.

Das Handelsabkommen EU-Kanada (CETA) wurde sowohl von Vertretern der EU-Kommission als auch des Bundeswirtschaftsministeriums als "Goldstandard" für zukünftige Abkommen bezeichnet. Leider können wir aber nicht einmal die Vorgaben der Zusatzerklärungen zu CETA in den bisher veröffentlichten JEFTA-Textpassagen zu den Verhandlungen zwischen der EU und Japan wiederfinden. Daneben finden noch zahlreiche andere Verhandlungen der EU über Freihandelsabkommen statt, über deren Inhalt und Ausmaß wir nur skizzenhaft informiert werden."

Die Kernforderungen der AöW für Freihandelsabkommen sind:

  • Klare Absicherung der Wasserwirtschaft in öffentlicher Hand beim Marktzugang, bei der Inländerbehandlung und im Vergabekapitel.
  • Kein Druck durch Handelsabkommen in Richtung weiterer Kommerzialisierung, Privatisierung und Liberalisierung im Bereich der Wasserwirtschaft.
  • Anwendung einer Positivliste statt Negativliste.
  • Kein CETA-Investitionsschutz im Bereich Wasser mit Klagemöglichkeiten für internationale Unternehmen gegen Staaten vor Sondergerichten.
  • Keine Aufweichung des EU-Vorsorgeprinzips in Handelsabkommen.
  • Keine Umgehung der bisher demokratisch legitimierten Entscheidungsprozesse durch sogenannte Regulatorische Kooperation in Handelsabkommen.
  • Transparenz und Beteiligungsmöglichkeiten.

Sämtliche bisherige Positionen, Bewertungen, Gutachten und Informationen bezogen auf Freihandelsabkommen und Wasser können Sie hier abrufen: http://www.aoew.de/pages/themen/europa/freihandelsabkommen.php

Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) direkter Link zum Artikel