Rechtsauffassung des MAWV bestätigt

Verwaltungsgericht Cottbus entscheidet für Verband

Das Verwaltungsgericht in Cottbus hat in zwei Verfahren, die Ortsteile Pätz und Zeesen betreffend, die Rechtsauffassung des MAWV bestätigt und zwei Klagen abgewiesen, die sich gegen die Erhebung von Anschlussbeiträgen durch den MAWV richteten.


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„Dies bedeutet, dass die Richter am Verwaltungsgericht in Cottbus die Erhebung von Anschlussbeiträgen durch den MAWV zumindest da als rechtmäßig betrachten, wo a) eine Gemeinde nach dem Jahr 2000 dem Verband beigetreten ist - dies betrifft Mittenwalde, Schönefeld, den Ortsteil Pätz von Bestensee und die Ortsteile Wernsdorf, Zernsdorf, Kablow und Zeesen von Königs Wusterhausen - oder b) die sachliche Beitragspflicht - Erschließung mit einer Trinkwasserleitung oder einem Schmutzwasserkanal - nach dem 01.01.2000 entstanden ist“, erläutert Verbandsvorsteher Peter Sczepanski.

Aufgrund dieser Rechtsprechung sei der Verband verpflichtet, die ausstehenden Anschlussbeiträge von denjenigen Bescheidempfängern einzufordern, welche bisher nicht gezahlt haben. Konkret bedeutet das, dass der MAWV sowohl die Widerspruchsbearbeitung als auch das Mahnwesen in diesen Fällen demnächst wieder aufnimmt.

In den Fällen, wo die Rechtssicherheit weiterhin nicht eindeutig gegeben ist, erfolgt eine weitere Bearbeitung durch den MAWV erst nach einer den Verband betreffenden Entscheidung durch das OVG Berlin-Brandenburg. Diese offenen Verfahren sind quasi ruhiggestellt, eine Widerspruchsbearbeitung und Fortführung des Mahnwesens erfolgt nicht.

Dem Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverband ist mit Gründung des Verbandes im Jahr 1994 von seinen Mitgliedskommunen als Aufgabe die Sicherstellung der einwandfreien Trinkwasserversorgung und die umweltgerechte Schmutzwasserentsorgung übertragen worden. Seit vielen Jahren investiert der Verband Zeit und Kraft in das Thema der sogenannten Altanschließer. Derzeit befinden sich in dieser Angelegenheit an die 800 Verfahren vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Cottbus und rund 120 Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband (MAWV) direkter Link zum Artikel