Nuklear-Entsorgungsfonds errichtet

Kuratorium des neu errichteten Entsorgungsfonds

Heute fand im Bundeswirtschaftsministerium die konstituierende Sitzung des Kuratoriums des neu errichteten Entsorgungsfonds statt. Die EU-Kommission hatte am 16.6.2016 grünes Licht für das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung gegeben.


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Mit der beihilfenrechtlichen Genehmigung ist dieses Gesetz in Kraft getreten. Damit ist die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ errichtet.

Heute hat sich das Kuratorium als Aufsichts- und Gründungsorgan der Stiftung konstituiert und wichtige organisatorische Entscheidungen getroffen:

  • Als Vorsitzender des Kuratoriums wurde Thorsten Herdan und als stellvertretender Vorsitzender Thomas Bareiß gewählt.
  • Als Vorstände der Stiftung für die nächsten sechs Monate hat das Kuratorium Anja Mikus, Victor Moftakhar und Prof. Dr. Jürgen Seja bestellt. Der Vorstand wird die Geschäfte der Stiftung führen und die operative Verantwortung tragen.
  • Als beratendes Gremium des Kuratoriums für Fragen der Anlage des Fondskapitals wird ein Anlageausschuss unter Vorsitz von Dr. Maximilian Zimmerer gebildet. Weitere Mitglieder des Anlageausschusses sind Mats Andersson, Elga Bartsch, Martin Korbmacher und Jochen Wermuth.

Mit diesen Ernennungen wurden namhafte Experten der Finanzbranchen gewonnen, die über langjährige Erfahrung im Bereich der Vermögensverwaltung und -anlage verfügen.

Erste und wichtigste Aufgabe der Stiftung wird es nun sein, Geldmittel in Höhe von rund 24 Milliarden Euro von den Betreibern der Kernkraftwerke in Deutschland Anfang Juli 2017 zu vereinnahmen und in der errichteten Fonds-Stiftung zu sichern. Daneben müssen die Organisations- und Personalstrukturen der Stiftung weiter aufgebaut, erste Anlageentscheidungen getroffen und eine Strategie für die langfristige, sichere und ertragsorientierte Anlage der Mittel entwickelt werden.

Mit der heutigen Sitzung des Kuratoriums wurde der zentrale Baustein des Gesetzes zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung ins Leben gerufen. Viele einzelne Maßnahmen können nun darauf aufsetzen, um das Ziel einer sicheren Finanzierung der zukünftigen nuklearen Entsorgungsmaßnahmen zu erreichen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie direkter Link zum Artikel