VKU: Gewässerqualität darf nicht schöngerechnet werden

Neuregelung des Düngerechts

Am 14. Juni wurde der Entwurf der sogenannten Stoffstrombilanzverordnung vom Bundeskabinett beschlossen. Er ist der letzte Baustein in der Neuregelung des Düngerechts.


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Dazu der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Interessen der kommunalen Wasserwirtschaft vertritt:

Die Nitrateinträge in unsere Gewässer müssen deutlich reduziert werden. Gülle und mineralische Dünger müssen korrekt bilanziert und dann auch wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Ein einfaches "Weiter so" schützt unsere Trinkwasserressourcen nicht.

Die Neuregelung des Düngerechts bekommt mit der Stoffstrombilanzverordnung ihren letzten Baustein. Der aktuelle Entwurf reicht für einen wirksamen Gewässerschutz nicht aus. Er stellt nicht sicher, dass die notwendige Reduktion der Nitrateinträge in die Gewässer auch tatsächlich erzielt werden kann. Das liegt vor allem daran, dass die durch die landwirtschaftlichen Betriebe anrechenbaren Stickstoffverluste so umfassend sind, dass keine ehrliche Bilanzierung erfolgt. Gewässerqualität darf man sich aber nicht schönrechnen.

Zudem besteht für einen landwirtschaftlichen Betrieb auch bei mehrmaliger Überschreitung des Bilanzwertes um zehn Prozent lediglich die Pflicht, sich einer Beratung zu unterziehen. Um bei diesen schwarzen Schafen wirklich etwas zu bewegen, wäre es jedoch notwendig, Überschreitungen als Ordnungswidrigkeit mit einem entsprechenden Bußgeld zu sanktionieren.

Deshalb muss das Bundeskabinett den Entwurf der Stoffstrombilanzverordnung nachbessern.

Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) direkter Link zum Artikel