Fangquoten für Angler auch in 2018 wahrscheinlich

Freizeitfischer müssen sich voraussichtlich auch 2018 wieder auf Fangbegrenzungen einstellen

„Das Angeln gehört zu Mecklenburg-Vorpommern, wie das Salz in die Suppe“, betonte Dr. Jürgen Buchwald, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt MV, heute bei der Delegiertenversammlung des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern in Linstow.


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Allein in 2016 hat der hiesige Landesanglerverband 400 Mitglieder hinzugewonnen. Mit fast 44.000 Mitgliedern in 600 Vereinen gehört er damit nach dem Kleingartenverband und dem Fußballverband zu den größten und stärksten Interessenvertretern im Land. Mit 39 neuen Fischereipachtverträgen in 2016 hat sich die Gesamtfläche der eigenen und gepachteten Gewässer auf etwa 8.000 ha erhöht.

Wegen der schlechten Bestandssituation bei Dorsch und Hering müssten sich die Freizeitfischer voraussichtlich aber auch 2018 wieder auf Fangbegrenzungen einstellen.

„Ich teile die Befürchtung, dass die EU das Prinzip der Tagesfangbegrenzungen verstetigen könnte“, so der Staatssekretär. Als einzelnes Bundesland sei es aber schwierig, effektiv Einfluss auf die Entscheidungen in Brüssel zu nehmen. Was bleibt, seien Übergangshilfen für Berufsfischer, sofern das EU-Recht diese zulässt.

Gleichwohl verwies Buchwald auf die Verantwortung des Landesanglerverbandes als anerkannter Naturschutzverband. „Eine intakte Natur sowie saubere, artenreiche Gewässer sind ebenso Aushängeschilder unseres Landes. Insofern müssen wir die Prognosen des Internationalen Rates für Meeresforschung ernst nehmen.“

Dieser stellte im vergangenen Jahr fest, dass die fischereiliche Sterblichkeit seit über 20 Jahren zu hoch und die vorhandene Laicherbiomasse derzeit zu gering sei, um nach dem Vorsorgeansatz langfristig einen möglichst hohen Dauertrag abschöpfen zu können.

Stellvertretend für Minister Dr. Till Backhaus sprach er sich darüber hinaus gegen ein generelles Angelverbot in NATURA-2000 Gebieten aus: „Mit uns wird es keine Beschränkung des Angelns geben, wenn nicht das Angeln selbst der Grund ist, weswegen bestimmte Schutzzwecke nicht eingehalten werden können.“

Hintergrund

Mit 133.852 Angelerlaubnissen für die Küstengewässer wurden 2016 etwa 2.000 Angelerlaubnisse mehr verkauft als im Vorjahr.

Während die Zahl der Jahreskarten wegen der Erhöhung der Preise auf 30 €/Jahr um 2% auf 57.994 Stück sank, stieg die der Wochenkarten um 8,1% auf 39.084. Die Zahl der verkauften Tageskarten nahm mit 36.774 nur geringfügig zu.

Auch die Zahl der sogenannten Touristenfischereischeine hat sich wieder leicht erhöht und lag 2016 bei 21.700.

Fangquoten für Angler auch in 2018 wahrscheinlich - Anhang 1
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern