Lärmschutz für den Flughafen Stuttgart

Jahresbericht des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Lärmschutz für den Flughafen Stuttgart für das Jahr 2016

Starke Unwetter und schlechtes Wetter während des Sommers führten zu zahlreichen Abweichungen bei An- und Abflügen – Beschwerden über Flugstreckenabweichung daher moderat angestiegen


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

Regierungspräsident Wolfgang Reimer: „Es ist sehr erfreulich, dass die Anzahl der Beschwerden zu Nachtflügen und zum Fluglärm allgemein zurückgegangen sind.“

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Jahresbericht zum Lärmschutz für den Flughafen Stuttgart für das Jahr 2016 vorgelegt. Dieser ist ab sofort auf der Homepage des Regierungspräsidiums unter

https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Verkehr/Luft/Documents/46_lsb2016.pdf 

verfügbar. Er vermittelt einen umfassenden Einblick in den Luftverkehr rund um den Flughafen Stuttgart, die dabei gewählten Start- und Landerichtungen sowie in die Nachtflüge des Linien- und Charterverkehrs.

Die Anzahl der Flugbewegungen ist mit rund 131.800 um 0,6 %. leicht gefallen. Die Zahl der beförderten Passagiere hingegen, ist um 1,1 % auf rund 10,6 Millionen angestiegen.

Im Sommer 2016 gab es vermehrt außergewöhnlich starke Unwetter. Aus Sicherheitsgründen sind die Flugzeugbesatzungen daher öfter als üblich dem Wetter ausgewichen. Dies führte zwangsläufig zu mehr Überflügen der Wohnbebauung. In Folge gingen beim Lärmschutzbeauftragten mehr Beschwerden ein: insgesamt 1.236 (2015 = 738). Zu der Steigerung trugen im Wesentlichen drei Beschwerdeführer bei, die sich insgesamt 590 Mal = 47,7 % beklagten. Alle waren darüber informiert, dass der jeweilige Beschwerdegrund einen rechtmäßig erfolgten Flug betraf.

Hauptbeschwerdegründe waren daneben mit 39,6 % vermeintliche Flugstreckenabweichungen (u.a. Abweichungen auf Grund der Wetterlage), 24,4 % bezogen sich auf Nachtflüge und 21,4 % der Beschwerden betrafen den Fluglärm allgemein.

Erfreulicherweise erfüllen derzeit 98,7 % aller am Flughafen Stuttgart verkehrenden Verkehrsflugzeuge den höchsten Schallschutz nach den einschlägigen Bestimmungen.

Die abermals gefallenen Beschwerdezahlen im Nachtflugverkehr sind u.a. darauf zurückzuführen, dass die Nachtluftpostflüge ausschließlich mit besonders leisen Flugzeugen durchgeführt werden dürfen. Da diese Flüge 70 % der Nachtflüge ausmachen, konnte auch hier eine deutliche Entlastung erreicht werden.

„Es ist sehr erfreulich, dass die Anzahl der Beschwerden zu Nachtflügen und zum Fluglärm allgemein zurückgegangen sind“, sagte Regierungspräsident Wolfgang Reimer. „Ausnahmegenehmigungen werden stets unter sorgfältiger Abwägung der öffentlichen Interessen, der Verkehrssicherheit und des Ruhebedürfnisses von Anwohnern erteilt. Die rückläufigen Beschwerdezahlen zeigen, dass wir diesen Belangen gerecht werden.“, so der Stuttgarter Regierungspräsident.

Im Jahre 2016 wurden 95 Nachtflüge aufgrund von Einzelfall-Ausnahmegenehmigungen durchgeführt. Das sind lediglich 7 % der Nachtflüge und 5 mehr als im Vorjahr (2015 = 90). Die vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigten Abweichungen von den regulären Betriebszeiten erfolgten allesamt unter sorgfältiger Prüfung des öffentlichen Interesses und insbesondere zu Gunsten der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig wurde auch das Ruhebedürfnis der Anwohner weitest möglich berücksichtigt. Gründe für die Ausnahmen können beispielsweise Landungen aufgrund von Streiks, Abfertigungsproblemen oder besondere Wetterlagen, wie Gewitter, sein.

Alle Nachtflüge werden durch den Lärmschutzbeauftragten für den Flughafen Stuttgart beim Regierungspräsidium auf Einhaltung der Nachtflugbeschränkung nachträglich überprüft. Im Berichtsjahr gab es 153 (2015 = 201) Beschwerden zu Nachtflügen. Davon wurde die Mehrzahl wegen des unbegründeten Verdachts der Verletzung der Nachtflugbeschränkung vorgetragen.

Für die rechtssichere Auswertung von Flugwegen, Flugspuren, Flughöhen oder Abweichungen von Flugverfahren (Freigaben) sind die deutsche Flugsicherung (DFS) und als Fachaufsicht das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zuständig. Deshalb bitten wir seit 2016 die Beschwerdeführer, sich direkt an diese Behörden zu wenden. Solche, beim Lärmschutzbeauftragten eingehende Beschwerden, können mangels Auswertungsmöglichkeiten nicht beantwortet werden. Nach der statistischen Erfassung ergeht an den Beschwerdeführer der entsprechende Hinweis auf die DFS und das BAF.

Der Lärmschutzbeauftragte für den Flughafen Stuttgart beim Regierungspräsidium ist unter der Telefonnummer 0711 / 9484711 erreichbar. Die Jahresberichte der Vorjahre können unter folgendem Link abgerufen werden:

https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt4/Ref46/Seiten/Laermschutzbeauftragter.aspx 

Regierungspräsidium Stuttgart direkter Link zum Artikel