Weg frei für Nationales Naturmonument Grünes Band

Siegesmund: Einzigartige Natur und Geschichte am ehemaligen Grenzstreifen erhalten

Das Thüringer Kabinett hat heute den Weg für die Ausweisung des Grünen Bandes Thüringen als Nationales Naturmonument geebnet. Nach der erfolgten Verbändeanhörung kann das Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ zur Beschlussfassung an den Thüringer Landtag übergeben werden.


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„Der ehemalige Grenzstreifen bietet eine einmalige Verbindung von Natur und Geschichte. Wir wollen das Grüne Band flächendeckend als Biotopverbund schützen und als Ort der Aufarbeitung unserer Vergangenheit erhalten“, so Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund.

Mit dem Gesetz soll das Grüne Band auf seiner gesamten Länge von 763 Kilometern und einer Fläche von insgesamt 6.500 Hektar unter Schutz gestellt werden. „Thüringen trägt mit dem Grünen band den größten Anteil am bedeutsamsten Biotopverbund Deutschlands. Daher übernimmt die Thüringer Landesregierung besondere Verantwortung für den dauerhaften Schutz dieses naturgewordenen Mahnmals deutscher Geschichte“, so die Ministerin.

Um die jeweils lokalen Bedürfnisse zu berücksichtigen und mögliche Nutzungskonflikte zu vermeiden, erfolgte eine umfassende Anhörung von Verbänden, Kommunen und weiteren Akteuren vor Ort. Nach der Befassung des Thüringer Landtags kann das Gesetz frühestens zum Januar 2018 in Kraft treten.

Begrenzt wird das Nationale Naturmonument durch die jeweilige Landesgrenze zu Sachsen, Bayern, Hessen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie dem ehemaligen Kolonnenweg. Auf dem Kolonnenweg und gekennzeichneten Wanderwegen bleibt das Grüne Band Thüringen auch nach der Ausweisung als Nationales Naturmonument erlebbar. Daraus ergeben sich neue Potentiale für den Tourismus und die Attraktivität des ländlichen Raums. „Mit dem Nationalen Naturmonument schaffen wir ein Alleinstellungsmerkmal, dass über die Landesgrenzen ausstrahlt und neue Chancen für die touristische Vermarktung birgt. Damit stärken wir die Regionen am Grünen Band  und sorgen für Wertschöpfungspotentiale in den ländlichen Regionen“, so Siegesmund.

Bereits vorhandene Nutzungserlaubnisse bleiben von der neuen Schutzkategorie unberührt. Zukünftige Infrastrukturprojekte wie Verkehrswege oder neue Stromtrassen werden nach der Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument jedoch stärker als bisher den Schutz der einmaligen Natur am ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifen berücksichtigen müssen. Erlaubt bleibt weiterhin die sogenannte „Handstraußregel“, nach das Pflücken wildlebender Blumen und Pflanzen, Früchte oder Pilze für den persönlichen Bedarf erlaubt bleibt. Ausgenommen davon sind  wie in anderen Naturschutzgebieten auch streng geschützte Pflanzenarten wie Orchideen, Märzenbecher oder Schlüsselblume.

Hintergrund

Mit dem Entwurf der Thüringer Landesregierung für das Thüringer Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Thüringen“ soll der einmalige Biotopverbund entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze dauerhaft und flächendeckend geschützt werden.

Das Bundesnaturschutzgesetz ermöglicht seit 2010, „Nationale Naturmonumente“ als Schutzgebietskategorie auszuweisen und mit einem besonderen Qualitätszeichen zu versehen. „Nationale Naturmonumente“ müssen aus den bestehenden Schutzkategorien herausragen. Neben der Natur spielt hier die Landeskultur eine besondere Rolle. Die Ausweisung eines Nationalen Naturmonuments ist Ländersache.

Weitere Informationen unter www.naturmonument.thueringen.de

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz direkter Link zum Artikel