Gesetzentwürfe zur Verwaltungsreform auf dem Weg

Woidke: Weichen für moderne Verwaltung in allen Landesteilen gestellt

Das Kabinett hat heute für die geplante Verwaltungsreform grünes Licht gegeben. Die Landesregierung beschloss das von Innenminister Karl-Heinz Schröter eingebrachte und insgesamt etwa 900 Seiten umfassende Gesetzespaket auf seiner Sitzung in Potsdam.


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Die Entwürfe für das Kreisneugliederungsgesetz und das Funktionalreformgesetz werden nun dem Landtag zugeleitet. Die neuen Kreiszuschnitte sollen nach den Planungen zeitgleich mit den nächsten Kommunalwahlen im Land – voraussichtlich im Mai/Juni 2019 – in Kraft treten.

Die Reform beinhaltet fünf Kernelemente:

  • Teilweise Neugliederung der Kreisstrukturen
  • Schuldenentlastung von Kreisen und bisher kreisfreien Städte,
  • Verlagerung von Verwaltungsaufgaben von der Landes- auf die kommunale Ebene,
  • Immer größere Erledigung von Verwaltungssachen per Internet,
  • Stärkung kultureller Leuchttürme in den größeren Städten.

Der Gesetzentwurf zur Kreisneugliederung sieht folgende Veränderungen vor: die bisherigen Landkreise Prignitz und Ostprignitz-Ruppin sollen künftig einen starken gemeinsamen Landkreis bilden, ebenso die Landkreise Uckermark und Barnim sowie die Landkreise Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz. Nach dem  Entwurf sollen drei der bisher vier kreisfreien Städte in umliegende Landkreise integriert werden. Es handelt sich dabei um den  Landkreis Havelland und die Stadt Brandenburg an der Havel, den Landkreis Oder-Spree und die Stadt Frankfurt (Oder) und den Landkreis Spree-Neiße und die Stadt Cottbus. Die Landeshauptstadt Potsdam bleibt kreisfrei, die Landkreise Dahme-Spreewald, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming bestehen fort. Damit wird die Zahl der kreislichen Verwaltungen reduziert: aus bisher 14 Landkreisen und 4 kreisfreien Städten sollen in Zukunft 11 Landkreise und eine kreisfreie Stadt werden. Aus „14 plus 4“ wird damit „11 plus1“.

Zu den Verlagerungen von Verwaltungsaufgaben gehören die geplante künftige Zuständigkeit der Kreise für die Ländliche Entwicklung und die Zuständigkeit für den schulpsychologischen Dienst.

Die Reform soll mit Finanzhilfen des Landes in Höhe von 450 Millionen Euro begleitet werden. Hinzu kommen 50 Millionen Euro im Rahmen eines Investitionsprogramms 2020. Ein wesentlicher Teil davon ist für die Teilentschuldung der sich in erheblicher finanzieller Schieflage befindlichen bislang kreisfreien Städte vorgesehen.

Ministerpräsident Dietmar Woidke sagte bei der Vorstellung der Gesetzentwürfe in Potsdam: „Mit der Verwaltungsreform stellen wir die Weichen für eine bürgerfreundliche, aufgabenorientierte und moderne Verwaltung in allen Regionen Brandenburgs. Der Neuzuschnitt der Kreise und die Aufgabenverteilung sind wichtige Bausteine, um den Menschen sowohl im Berliner Umland als auch in den ländlichen Regionen gleichen und besten Zugang zu ihren Verwaltungen zu ermöglichen. Mit der Funktionalreform stärken wir den Handlungs- und Gestaltungsspielraum der kommunalen Ebene und sichern damit auch die kommunale Selbstverwaltung nachhaltig. Mit dieser Reform verliert niemand Heimat, sondern das Land gewinnt insgesamt an Stärke.

Es ist naheliegend, dass solche Veränderungen nicht ohne Debatten und auch manchen Sorgen in der Bevölkerung und in den Verwaltungen verbunden sind. Deshalb ist dem Kabinettsbeschluss ein monatelanger Diskussionsprozess im ganzen Land vorangegangen, der wichtige Impulse für die Arbeit am Entwurf gegeben hat. Ich bin überzeugt, dass das heute vorgelegte Konzept eine gute Grundlage für die nun folgende parlamentarische Arbeit ist. Der Diskussionsprozess der vergangenen Monate und viele Einzelgespräche haben mich in der Überzeugung bestärkt, dass diese Reform richtig und notwendig ist. Ich danke allen, die sich dafür eingesetzt haben. Jetzt geht es in die nächste Runde. Dabei bitte ich die Kritiker, endlich in einen konstruktiven Dialog einzutreten und ihre abenteuerlich-negative Polemik einzustellen.“

Innenminister Karl-Heinz Schröter erklärte: „Mit der Verwaltungsreform schaffen wir zukunftsfähige Strukturen, wir entschulden Brandenburg an der Havel, Cottbus und Frankfurt (Oder) erheblich und wir verlagern Aufgaben auf die Ebenen, auf denen sie am besten erledigt werden können. Wer dagegen immer nur gebetsmühlenartig wiederholt, es könne alles beim Alten bleiben, der hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt und verschläft die Zukunft.“

Finanzminister Christian Görke erläuterte finanzielle Rahmenbedingungen: „Im Rahmen der Verwaltungsreform wird das Land  erhebliche Finanzmittel bereitstellen, die in ihrer Gesamtsumme teilweise dreifach so hoch sind wie in anderen Ländern, um Fehlentwicklungen und Unterfinanzierungen nicht zuzulassen.  Für reformbegleitende Finanzmaßnahmen sind dabei insgesamt 450 Millionen Euro aus eigenen Mitteln für Teilentschuldung, den Standardanpassungszuschuss und den Mehrbelastungsausgleich für die Funktionalreform sowie die höhere Förderung für Kultureinrichtungen der Oberzentren vorgesehen. Zusätzlich erhalten die Landkreise im Rahmen eines Investitionsprogramms 2020 weitere 50 Millionen Euro.

Die drei wichtigsten Instrumente der Finanzmaßnahmen sind:

  • die Teilentschuldung, mit einem Finanzvolumen von rd. 220 Mio. €,
  • Standardanpassungszuschuss von 96 Mio. € und
  • Einmalkostenpauschale 60 Mio. €.

Dieses Arrangement von finanziellen Maßnahmen entstand in Auswertung der Stellungnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Hinweise aus der Dialogphase. Ich meine, dass dies gut investiertes Geld in die Zukunftsfähigkeit des Landes Brandenburg und unserer kommunalen Familie ist. Das gemeinsame Ziel, auch in 20, 30 Jahren eine funktionierende Verwaltung für alle Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, ist damit finanziell ausreichend untermauert.“

Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) direkter Link zum Artikel