Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet letztinstanzlich über Diesel-Fahrverbote in München

Deutsche Umwelthilfe erhofft sich Entscheidung mit bundesweiter Signalwirkung

Entscheidung über Diesel-Fahrverbote in bayerischer Hauptstadt erwartet

DUH demonstriert am Donnerstag 26.1.2017 für saubere Luft in München

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verhandelt öffentlich am Donnerstag, den 26. Januar 2017, 11.00 Uhr über Luftreinhaltemaßnahmen in München. Bei der Verhandlung wird es entscheidend darum gehen, ob Diesel-Fahrverbote in der bayerischen Landeshauptstadt umgesetzt werden müssen.


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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im November 2015 mit Unterstützung der britischen NGO Client Earth einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) in München gestellt. Grund für den Antrag ist, dass der Freistaat seiner Verpflichtung aus einem Urteil vom 9. Oktober 2012 zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans noch immer nicht nachkommt. Das Verwaltungsgericht München hatte dem Antrag stattgegeben; der Verwaltungsgerichtshof verhandelt und entscheidet nun über die Beschwerde des Freistaats Bayern und der zum Verfahren beigeladenen Landeshauptstadt München.

„Die Untätigkeit der bayerischen Staatsregierung und insbesondere Umweltministerin Ulrike Scharf schädigt durch ihre autofreundliche Politik die Gesundheit von vielen zehntausend Bürgerinnen und Bürgern in München. Der Freistaat und die Landeshauptstadt müssen kurzfristig durch weitreichende Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge sicherstellen, dass nicht länger gegen Artikel 2 des Grundgesetzes verstoßen wird. Die Vergiftung der Atemluft in München mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2) führt jedes Jahr zu mehreren Hundert vorzeitigen Todesfällen allein in München“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

In der mündlichen Verhandlung soll die Frage geklärt werden, ob Fahrverbote in München kurzfristig rechtlich realisiert werden können und ob Ausnahmen eines solchen Fahrverbots erforderlich sind. Es wird auch darum gehen, ob Maßnahmen zur Luftreinhaltung auch abseits der bekanntermaßen NO2-belasteten Landshuter Allee und dem Stachus sowie außerhalb der Umweltzone geboten sind.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, erklärt: „Das Recht jedes Einzelnen auf saubere Luft darf keine Theorie bleiben. Es ist daher Zeit, dass die seit Jahren geduldeten Grenzwertüberschreitungen ein Ende finden. Die rechtlichen Grundlagen für Dieselbeschränkungen sind, entgegen aller Beteuerungen der handelnden Behörden, längst vorhanden, man muss sie nur nutzen und rechtzeitig ankündigen. Wir sind hoffnungsvoll, dass der Gerichtshof den Behörden nun den Weg weist. Der Taktik des Umweltministeriums, durch immer neue Gutachtenaufträge auf Zeit zu spielen, wäre damit endlich ein Ende gesetzt.“

Rechtsanwalt Ugo Taddei von Client Earth sagt: "The Munich court was right to order the authorities to take strong action to reduce pollution from diesel vehicles and we hope that the appeal court upholds the decision. City and national authorities across Europe are waking up to the problem of air pollution. We need bold action to protect people's health."

Die DUH wird am Tag der Verhandlung, dem 26.01.2017 ab 10:00 Uhr in der Nähe des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Ludwigstraße 23, 80539 München) mit einem riesigen aufblasbaren Auto mit dem Slogan „Diesel-Abgase töten“ gegen Verschmutzung der Luft durch Dieselabgase und für weitreichende Dieselfahrverbote spätestens ab Januar 2018 demonstrieren. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Demonstration. Die Verhandlung ist öffentlich.

Hintergrund:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 9. Oktober 2012 verpflichtet den Freistaat, den geltenden Luftreinhalteplan für München soweit fortzuschreiben, dass dieser so rasch wie möglich zur Einhaltung der seit 2010 verbindlich geltenden Grenzwerte für NO2 führt. Der vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt vorgelegte aktuelle Entwurf des Luftreinhalteplans sieht eine Einhaltung der Grenzwerte nicht vor 2025 (Stachus) beziehungsweise 2030 (Landshuter Allee) vor. Dies ist zu spät. Darum hat die DUH am 17. November 2015 einen Antrag auf Androhung eines Zwangsgeldes eingereicht und damit ein Vollstreckungsverfahren eingereicht. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ist bindend, weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung bestehen nicht.

Links:

Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel