18-Milliarden-Überschuss im Bundeshaushalt

Landrat fordert frühere Entlastung der Kommunen

Bundestag und Bundesrat haben Ende November 2016 beschlossen, die Kommunen ab 2018 jährlich um fünf Milliarden Euro zu entlasten. Mit Blick auf die ausgezeichnete Haushaltslage im Bund fordert Landrat Günter Rosenke, die geplante Entlastung um ein Jahr vorzuziehen.

Dies hat er in einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft deutlich gemacht. „Der Bundeshaushalt verzeichnet einen Überschuss in Höhe von 18 Milliarden Euro. Ein Teil davon sollte schnellstmöglich direkt den Kommunen zugutekommen“, macht der Landrat seine Position deutlich.


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„Es sind die Kreise und Kommunen, die nach wie vor die Hauptlast der stetig steigenden Sozialleistungen tragen“, begründet Rosenke seinen „Hilferuf“ im Namen der kommunalen Familie an Bund und Land. Eine sofortige finanzielle Entlastung sei dringend nötig. Den Brief sendete er zugleich an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, die Vorsitzenden und die haushaltspolitischen Sprecher der Fraktionen im Bundestag sowie an die heimischen Bundestags- und Landtagsabgeordneten. Die Sozialkosten, die vom Bund rechtlich geregelt werden, steigen schon seit Jahren stärker als die kommunalen Einnahmen.

„Dadurch sind die Kreise immer wieder gezwungen, die Kreisumlage zu erhöhen, die von den Städten zu zahlen ist“, verdeutlicht Rosenke das Dilemma einer stetig wachsenden Belastung für die gesamte kommunale Familie. Die Kreise benötigten die Einnahmen aus der Kreisumlage auch dafür, um die seit Jahren stetig steigenden Landschaftsumlagen des Landschaftsverbandes Rheinland zahlen zu können. Den LVR wiederum belasten die wachsenden Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Der Kreis Euskirchen bezahlte an Landschaftsumlage noch in 2003 knapp 27 Mio. €, während es aktuell fast 42 Mio. € sind.

In Nordrhein-Westfalen beträgt allein die Kostensteigerung bei der Eingliederungshilfe jährlich mehr als 200 Millionen Euro. Weil die Kosten für die Eingliederungshilfe bundesweit deutlich ansteigen, hatten die Koalitionspartner CDU und SPD auf Bundesebene bereits im Dezember 2013 in ihrem Koalitionsvertrag eine Entlastung der Kommunen in Höhe von jährlich 5 Milliarden Euro vereinbart. Die Entlastung wurde in Stufen eingeführt. Als Anschubfinanzierung flossen 2015 und 2016 jeweils eine Milliarde Euro an Bundesfinanzhilfen über die Länder an die Kommunen („Übergangsmilliarde“). 2017 sollen die Kommunen 2,5 Milliarden Euro erhalten. Das ist die Hälfte der eigentlich vorgesehenen Entlastung in Höhe von jährlich 5 Milliarden Euro, die erst ab dem Jahr 2018 in vollständiger Höhe gewährt werden sollen.

„Der Bund hat finanziell schon viel für die Kommunen getan“, verweist Landrat Günter Rosenke insbesondere auf die Förderung kommunaler Investitionen und die flüchtlingsbedingten Mehrkosten. Dafür sei die kommunale Familie dankbar. „Dennoch ist eine weitere Entlastung aus Bundesmitteln dringend erforderlich, damit die Kommunen von den Sozialkosten nicht erdrückt werden,“ appelliert Landrat Rosenke an den Bund, für eine zügige Entlastung zu sorgen.

Kreisverwaltung Euskirchen direkter Link zum Artikel