Energieabkommen mit Drittstaaten

Kommission begrüßt Einigung von Rat und Parlament auf Vorab-Prüfung

Das Europäische Parlament, der Rat der EU-Staaten und die Europäische Kommission haben sich gestern (Mittwoch) darauf geeinigt, dass EU-Staaten ihre Abkommen mit Drittstaaten über Öl- und Gaslieferungen künftig der Europäischen Kommission zur Prüfung vorlegen müssen, bevor sie unterschrieben werden. Kernziel der neuen Regeln ist es, die Transparenz auf dem Gasmarkt zu steigern und sicherzustellen, dass die Abkommen EU-Recht entsprechen und zur Versorgungssicherheit der EU beitragen.


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Die Kommission hatte den Vorschlag dazu im Februar dieses Jahres vorgelegt. Nach der gestrigen politischen Einigung müssen Rat und Parlament die neuen Regeln nun noch formell beschließen.

Maroš Šefčovič, Kommissionsvizepräsident zuständig für die Energieunion, sagte: „Ein Kernziel der Europäischen Energieunion ist es, Versorgungssicherheit, Solidarität und Vertrauen zu steigern. Ein wichtiger Baustein bei der Energiesicherheit ist die EU-Rechtskonformität von Abkommen, bei denen es um Öl- und Gaslieferungen aus Drittstaaten geht. Die Erfahrung zeigt uns, dass es sehr schwierig ist, zwischenstaatliche Abkommen neu zu verhandeln, wenn sie bereits abgeschlossen sind – zum Nachteil der betroffenen Mitgliedstaaten und der EU. Diese Einigung ist eine große politische und gesetzgeberische Leistung.“

Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klima und Energie, erklärte: „Dank der neuen Regeln wird die Kommission sicherstellen können, dass kein Energieabkommen die Energieversorgung eines EU-Landes bedroht oder das Funktionieren des EU-Energiemarktes stört.“

Die Einigung umfasst folgende Kernpunkte:

  • Es wird eine verpflichtende Vorab (ex-ante) Prüfung zwischenstaatlicher Abkommen mit Drittstaaten über Öl-und Gaslieferungen durch die Europäische Kommission eingeführt.
  • Mitgliedstaaten müssen der Kommission den Entwurf eines zwischenstaatlichen Abkommen im Bereich Öl und Gas zur Vorab-Prüfung vorlegen; sie können dieses nicht unterschreiben, bevor die Europäische Kommission ihre Stellungnahme abgegeben hat.
  • Für zwischenstaatliche Abkommen im Bereich Strom wird es eine verpflichtende ex-post Überprüfung geben, mit der Möglichkeit, dies künftig in eine Vorab-Prüfung zu ändern.

Die derzeitigen Regeln zu zwischenstaatlichen Abkommen stammen aus dem Jahr 2012. Sie verpflichten die EU-Staaten bisher nur dazu, entsprechende Abkommen bei der Kommission zu notifizieren, wenn sie bereits abgeschlossen sind.

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